Die Leistung im Überblick
Ziel der Eignungsbeurteilung
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für gesundheitliche Einschränkungen, die bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen gefährlich werden können. Die Beurteilung dient der Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung für solche Tätigkeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Eignungsbeurteilung
Für Beschäftigte über 40 Jahren, die in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten (z. B. auf Dächern, Gerüsten oder in tiefen Schächten). Hier gelten häufig kürzere Untersuchungsintervalle als bei jüngeren Beschäftigten.
Ihre Verantwortung als Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass nur körperlich und geistig geeignete Personen Arbeiten mit Absturzgefahr ausführen. Dazu gehören neben der Eignungsbeurteilung auch Schulungen zur Nutzung von Sicherheitsausrüstungen und die Bereitstellung entsprechender Schutzausrüstungen. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV umfasst keinen Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen. Die hier angebotene Eignungsbeurteilung ist deshalb von der Vorsorge zu unterscheiden. Ob und auf welcher Grundlage sie im konkreten Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist, ist gesondert zu klären.
Ablauf der Eignungsbeurteilung
Anamnese:
Abfrage von gesundheitlichen Einschränkungen wie Schwindel, Bluthochdruck oder anderen Erkrankungen, die die Sicherheit bei Arbeiten in großen Höhen beeinträchtigen könnten.
Körperliche Untersuchung:
Überprüfung der allgemeinen Fitness, des Herz-Kreislauf-Systems und der motorischen Fähigkeiten. Dazu kommen Urinstatus, Blutbild, Ruhe-EKG, Hör- und Sehtest sowie Perimetrie, Lungenfunktionstest und Ergometrie.
Psychische Belastbarkeit:
Ggf. Einschätzung der psychischen Eignung, um festzustellen, ob der Beschäftigte sicher mit der Arbeit in großer Höhe umgehen kann.