Die Leistung im Überblick
Ziel der Untersuchung / Beurteilung:
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen Berufskraftfahrer und Inhaber dieser Fahrzeugklassen ihre gesundheitliche Eignung nachweisen. Dieser Eignungsnachweis ist auf eine bestimmte Dauer begrenzt und muss in regelmäßigen Abständen neu erbracht werden. Ziel der Untersuchung ist es, mögliche gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen, die die Fahreignung beeinträchtigen können.
Anforderung:
Die ärztlichen und die Sehnachweise richten sich nach Anlage 5 Nummer 1 und 3 sowie Anlage 6 Nummer 2 FeV. Ein Termin ohne Leistungstest ersetzt einen zusätzlich erforderlichen Nachweis nach Anlage 5 Nummer 2 nicht. Der Nachweis der besonderen Leistungsanforderungen nach Anlage 5 Nummer 2 FeV ist bei der Erteilung der Klassen D, D1, DE und D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Bei Verlängerungen ist er für diese D-Klassen über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus und für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus erforderlich. Für die Klassen C, C1, CE und C1E besteht daraus keine allgemeine Pflicht zum psychologischen Leistungstest.
Ablauf der Untersuchung / Beurteilung:
Anamnese:
Abklärung gesundheitlicher Risiken wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Schlafverhalten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
Körperliche Untersuchung:
Untersuchung der gesundheitlichen Eignung mit Urinstatus, Hörtest (Audiometrie) sowie Untersuchung des Sehvermögens mit Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) endsprechend Anlagen 5.1 & 6.2 der FeV.