Onlinehilfe · DGUV Vorschrift 2
Onlinehilfe – Ermittlung der aktuellen Beschäftigtenzahl
Die DGUV Vorschrift 2 fordert von Unternehmern die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Der Umfang der Bestellung ist abhängig von der Beschäftigtenzahl im Unternehmen. Die nachfolgende Onlinehilfe der BfbA unterstützt Sie bei der Ermittlung der aktuellen Beschäftigtenzahl.
Angaben eintragen
Beschäftigtengruppen nach den vorhandenen Berechnungsregeln erfassen.
Wert ermitteln
Die Onlinehilfe zeigt einen nachvollziehbaren Orientierungswert.
Ergebnis einordnen
Hinweise prüfen und bei Bedarf fachliche Beratung nutzen.
Onlinehilfe
Klar rechnen. Sicher einordnen.
Der Schwerpunkt liegt hier auf der korrekten Berechnung der Teilzeitkräfte sowie der geringfügig Beschäftigten, im Sinne der DGUV Vorschrift 2!
Beschäftigtenzahl ermitteln:
Als Beschäftigte zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind. In Heimarbeit Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz werden bei der Berechnung der Einsatzzeiten nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Personen, die aufgrund von Werkverträgen im Betrieb tätig sind oder werden (z.B. Fremdfirmenmitarbeiter).
Wichtige Hinweise
Die Grundlage der Berechnung verstehen.
Die Onlinehilfe unterstützt bei der Ermittlung der aktuellen Beschäftigtenzahl. Die Angaben ersetzen keine individuelle fachliche Prüfung.
Wichtiger Hinweis (gemäß DGUV Vorschrift 2) zur Berechnung der Beschäftigtenzahl
Die anteilige Berechnung der Teilzeitkräfte und Mini-Jobber dient ausschließlich der Ermittlung des Schwellenwertes zur Zuordnung des Betreuungsmodells. Bei Unternehmen mit mehr als 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gilt jede beschäftigte Person unabhängig von der Arbeitszeit als ein Beschäftigter. Maßgeblich sind die jährlichen Durchschnittszahlen.
Besondere Beschäftigtengruppen
Als Beschäftigte zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind. In Heimarbeit Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz werden bei der Berechnung der Einsatzzeiten nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Personen, die aufgrund von Werkverträgen im Betrieb tätig sind oder werden (z.B. Fremdfirmenmitarbeiter).
BfbA Beratung
Fragen zur Betreuung fachlich klären.
Für die Einordnung Ihrer betrieblichen Betreuung und weiterführende Fragen zu Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin steht die BfbA beratend zur Verfügung.