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Suchtbeauftragte/r Weiterbildung

Suchtbeauftragter Weiterbildung Cannabis als Onlinekurs: Ergänzungsmodul für ausgebildete betriebliche Suchtbeauftragte zu Cannabisgesetz (CanG), Konsumformen, Jugend- und Gesundheitsschutz sowie Gefährdungsbeurteilung – in etwa drei Stunden flexibel online.

Erweitern Sie als Suchtbeauftragte Ihr Wissen zu Cannabis und betrieblicher Suchtprävention.

Dauer
ca. 3 Stunden
Kursgebühr
395 € netto

zzgl. gesetzlicher MwSt.

Dauer

ca. 3 Stunden
(indvi. Lerntempo)

Kursgebühr

395,- netto
zuzügl. gesetzl. MwSt.

Kursbeginn

Jederzeit möglich - flexibler Einstieg

Zugangsdauer

max. 90 Tage
ab Erstzugang

Abschluss

Teilnahmezertifikat der BfbA Akademie

Über den Kurs

Suchtbeauftragte/r Weiterbildung

Betriebliche/r Suchtbeauftragte/r müssen sich regelmäßig Weiterbilden, da Sie eine verantwortungsvolle Rolle im betrieblichen Gesundheitsmanagement haben. In unserem Onlinekurs lernen Sie alles, was Sie benötigen, um Suchtprobleme frühzeitig zu erkennen, präventive Maßnahmen umzusetzen und sowohl Führungskräfte als auch Beschäftigte kompetent zu beraten. Tragen Sie aktiv dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu fördern und werden Sie zur zentralen Ansprechperson für das Thema Suchtprävention am Arbeitsplatz.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Ist dieser Kurs für Sie geeignet?

Der Kurs richtet sich an Beschäftigte die eine Ausbildung als Suchtbeauftragte/r bereits absolviert haben.

Suchtbeauftragte/r Weiterbildung
Suchtbeauftragte/r Weiterbildung

Gut zu wissen

Warum Suchtbeauftragte?

Betriebliche Suchtprävention ist ein entscheidender Faktor für die Gesundheit und Effizienz eines Unternehmens. Etwa 5 % aller Beschäftigten sind alkoholabhängig, und weitere 10 % missbrauchen Alkohol, Medikamente oder Drogen. Dieser hohe Anteil an Suchtproblemen wirkt sich nicht nur auf die betroffenen Personen aus, sondern auch auf das gesamte Unternehmen. So führt Arbeitsunfähigkeit aufgrund alkoholbezogener Krankheiten zu einem Ressourcenverlust von rund 18,9 Millionen Arbeitstagen.

Darüber hinaus belasten psychische Erkrankungen, oft in Verbindung mit Sucht, das Gesundheitssystem erheblich. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schätzte die jährlichen Krankheitskosten für psychische Erkrankungen im Jahr 2011 auf fast 16 Milliarden Euro.

Ausgebildete Suchtbeauftragte spielen hier eine zentrale Rolle. Sie unterstützen Personalverantwortliche dabei, frühzeitig Suchtprobleme zu erkennen und gezielte Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. So tragen Sie aktiv dazu bei, die Gesundheit der Belegschaft zu fördern, Fehlzeiten zu reduzieren und die Produktivität zu steigern. Eine Investition in Suchtprävention zahlt sich somit langfristig aus – sowohl für das Unternehmen als auch für die Beschäftigten.

  • Anerkanntes Zertifikat
  • Flexibles Lernen - Sie bestimmen Ihr Tempo
  • Praxisorientiertes Wissen - direkt von Experten

Kursinhalte

Kursinhalte: Ergänzungsmodul Cannabis.

Unsere Schulung bietet umfassende Inhalte zur Suchtprävention im Unternehmen, speziell im Kontext von Cannabis. Der praxisorientierte Ansatz vermittelt ein tiefgehendes Verständnis der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die mit der Rolle eines Suchtbeauftragten verbunden sind. Sie lernen, wie Sie Beschäftigte bei Fragen und Problemen rund um den Cannabiskonsum unterstützen und wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen erfolgreich in Ihrem Unternehmen umsetzen können.

Themen Ergänzungsmodul "Cannabis":
  • Cannabisgesetz CanG
  • Risiken von Cannabis
  • Konsumformen Cannabis
  • Konsummuster Cannabis
  • Ursachen der Suchtentstehung
  • Jugend- und Gesundheitsschutz
  • Suchtberatung (Beratungsstellen Cannabis)
  • Gefährdungsbeurteilung (mit Vordruck / Arbeitshilfe zum Download)
  • Kurzunterweisung zum Thema "Cannabis" (Vordruck / Arbeitshilfe zum Download)
Buchen

Kursvorschau

Blick in den Kurs.

Einführung in das Thema

Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die kontrollierte Weitergabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken umzusetzen?



Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik bezüglich des Cannabiskonsums an ihre Grenzen. Trotz des Verbots von Erwerb und Besitz wird überall Cannabis konsumiert, und dieser Konsum hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Gebrauch von Cannabis, das auf dem Schwarzmarkt erworben wird, birgt oft ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, da der THC-Gehalt unbekannt ist und es zu giftigen Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetischen Cannabinoiden kommen kann, deren Wirkstärke von den Konsumenten nicht eingeschätzt werden kann. Das Gesetz zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die Aufklärung und Prävention in Bezug auf Cannabis zu stärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen und den Kinder- und Jugendschutz zu verstärken. Um Konsumenten zu schützen, soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden. Es sollen keine Anreize geschaffen werden, den Cannabiskonsum auszuweiten. Die Erfahrungen anderer Länder, die in einem externen Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit vom April 2023 ermittelt wurden, sind bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt.



Mit dem Entwurf zum Cannabisgesetz (CanG) beabsichtigt die Bundesregierung, den privaten Eigenanbau von Cannabis für den Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen, auch bekannt als Cannabis Social Clubs (CSC), zu legalisieren. Diese Grundsatzentscheidung wurde im Eckpunktepapier vom 24. März 2023 festgehalten, das ein 2-Säulen-Modell für die kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene vorsieht.



Der Entwurf ermöglicht die Gründung von nicht-gewerblichen Anbauvereinigungen, die gemeinschaftlich Cannabis anbauen und zum Eigenkonsum an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Der gemeinsame Konsum in den Vereinen sowie die private Weitergabe von Cannabis sind jedoch weiterhin untersagt.

Das Ziel des Vereins ist somit der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf seiner Mitglieder unter legalen Bedingungen, jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.




Das 2-Säulen-Modell entwickelt die Eckpunkte der Bundesregierung weiter.

Säule 1 
ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Der Gesetzesentwurf für die erste Säule (CanG) wurde am 16. August 2023 von der Bundesregierung beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Das Gesetz soll Anfang April 2024 in Kraft treten.


Säule 2 
sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Parallel zur Umsetzung von Säule 1 bereitete die Bundesregierung Säule 2 vor und hat bereits andere Ressorts um entsprechende Beiträge gebeten. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.

Ihre Vorteile

Vorteile des Onlinekurses

Anerkanntes Zertifikat
Flexibles E-Learning
Praxisorientierte Inhalte
Individuelle Betreuung
Kosten und Zeitersparnis
24/7 Web Zugang
Erfahrenes Expertenteam
Moderner und innovativer Ansatz
Flexibilität und Kundenorientierung
Höchster Qualitätsanspruch
Wissenstransfer und Lösungsorientierung

So funktioniert der Onlinekurs

Flexibilität und Unterstützung - Lernen Sie, wann und wo Sie möchten.

Unser Onlinekurs bietet Ihnen die Freiheit, Ihren Lernplan individuell zu gestalten. Sie bestimmen, wann und wo Sie lernen möchten, und können jederzeit pausieren und den Kurs später fortsetzen. Unser Dozententeam steht Ihnen dabei stets unterstützend zur Seite.

Online-Kursforum

Diskutieren Sie Fragen mit anderen Teilnehmern und erhalten Sie Antworten von unseren Experten.

Chat- und Konferenzfunktion

Nutzen Sie die Möglichkeit, in Live-Chats oder Videokonferenzen direkt mit einem Fachdozenten zu sprechen.

Microsoft-Teams-Videomeetings

Etwaige mündliche Abschlussprüfungen von Angesicht zu Angesicht in lockerer und entspannter Atmosphäre.

Kursformat und Abschluss

So ist der Kurs aufgebaut.

Kursformat

Dieser Kurs ist ein zeitlich flexibler Online-Selbstlernkurs. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen persönlichen Zugang zu unserer Lernplattform. Dort bearbeiten Sie die für Sie freigeschalteten Lerninhalte selbstständig und im eigenen Tempo innerhalb des vorgesehenen Kurszeitraums.

Der Kurs findet nicht als Webinar, Live-Online-Unterricht oder Onlinevorlesung statt. Es bestehen keine regelmäßigen festen Unterrichtstermine.

Abschluss und Prüfung

Zum erfolgreichen Abschluss des Kurses ist eine schriftliche und mündliche Prüfung erforderlich. Informationen zum Prüfungsformat, zur Durchführung, zu Terminen und zu Wiederholungsmöglichkeiten finden Sie in den FAQ.

Zu den häufigen Fragen

Ihr Fachdozent / Ihre Fachdozentin

Fachdozent/in

Michael Rudolph

Michael Rudolph

Guten Tag,
mein Name ist Michael Rudolph, ich bin Ihr Fachdozent im Onlinekurs.
Ich freue mich über den Austausch mit Ihnen...

Kundenstimmen

Feedback von unseren Kursteilnehmern.

„Ein sehr ansprechendes und logisch nachvollziehbares Format. Herzlichen Dank für die gute und unkomplizierte Kommunikation und die schnelle Terminvergabe zur mündlichen Abschlussprüfung.“

K. Faiß · Seniorenzentrum St. Elisabeth Inklusionsbeauftragte/r

„Hallo, ich finde den Onlinekurs super, es ist alles sehr detailliert erklärt und bei Fragen kann man immer mit seinem Dozenten in Kontakt treten. Auch die kleine Aufgabe, um zu sehen auf welchem Stand man ist finde ich Mega. Die Dozenten sind sehr Freundlich und Hilfsbereit. Ich werde den Kurs auf jeden Fall weiter empfehlen.“

M. Heininger · Kaspar Weiss Sand- & Kies Vertriebs GmbH Sicherheitsbeauftragte/r

„Normalerweise bin ich bei Online-Seminaren ziemlich skeptisch, aber ihres zur Suchberatung war sehr überzeugend.“

O. Lehmann Suchtbeauftragte/r

„Ich hab schon einige Onlinekurse absolviert und muss sagen, dass der Kurs zum Sicherheitsbeauftragten sehr gut aufgebaut war.“

N. Gutmacher Sicherheitsbeauftragte/r

„Ich fand Ihren Onlinekurs zum Sicherheitsbeauftragten sehr gut. Der Kurs war sehr gut aufgebaut.“

F. Pfeiffer · Kaspar Weiss Sand- & Kies Vertriebs GmbH Sicherheitsbeauftragte/r

„Super Onlinekurs, sehr strukturierter Aufbau und freundliche Dozenten. Werde ich auf jeden Fall weiterempfehlen.“

M. Sattler · IMTEC GmbH Sicherheitsbeauftragte/r

„Sehr guter, inhaltsreicher Onlinekurs. Kann ich nur weiterempfehlen.“

H. Bauer Brandschutzhelfer Weiterbildung

„Die Onlineunterweisung war für mich sehr hilfreich. Ich habe viel Neues gelernt und empfehle es jedem.“

M. Moadel Onlineunterweisung

Häufige Fragen

Was Sie vor der Buchung wissen sollten.

Antworten auf häufige Fragen zum Kurs „Suchtbeauftragte/r Weiterbildung“ – zu Ablauf, Dauer, Kosten und Abschluss.

Welche Voraussetzungen gelten für die Weiterbildung?

Der Kurs richtet sich an Beschäftigte, die eine Ausbildung als Suchtbeauftragte/r bereits absolviert haben. Er ist ein Ergänzungsmodul, keine Grundausbildung.

Welche Inhalte vermittelt das Ergänzungsmodul Cannabis?

Cannabisgesetz (CanG), Risiken von Cannabis, Konsumformen und Konsummuster, Ursachen der Suchtentstehung, Jugend- und Gesundheitsschutz, Suchtberatung sowie eine Gefährdungsbeurteilung und eine Kurzunterweisung zum Thema Cannabis als Vordruck zum Download.

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Planen Sie etwa 3 Stunden im individuellen Lerntempo ein. Der Einstieg ist jederzeit möglich, der Zugang steht maximal 90 Tage ab Erstzugang zur Verfügung.

Was kostet der Onlinekurs?

Die Kursgebühr beträgt 395,00 € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Kann ich bei Fragen Unterstützung erhalten?

Ja. Im Onlinekurs stehen Ihnen ein Kursforum sowie Chat- und Videokonferenzfunktionen zur Verfügung, über die Sie direkt mit Ihrem Fachdozenten Michael Rudolph sprechen können.

Wie läuft die Buchung ab?

Über den Button „Buchen“ gelangen Sie zum Buchungsformular. Dort geben Sie Teilnehmer- und Rechnungsdaten an, prüfen die Zusammenfassung und bestätigen die Buchung verbindlich. Die Zugangsdaten zum E-Learning-Portal erhalten Sie nach Zahlungseingang per E-Mail an die bei der Buchung angegebene Adresse.

Wie findet der Kurs statt?

Der Kurs ist ein Online-Selbstlernkurs. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen persönlichen Zugang zu unserer Lernplattform. Dort bearbeiten Sie die Lerninhalte selbstständig und zeitlich flexibel. Es gibt keine festen Unterrichtstermine, keine laufenden Onlinevorlesungen und keine verpflichtende Teilnahme an Webinaren.

Gibt es feste Termine?

Nein. Die Bearbeitung der Lerninhalte erfolgt grundsätzlich flexibel innerhalb des vorgesehenen Kurszeitraums. Davon ausgenommen sind gegebenenfalls ausdrücklich angekündigte Prüfungstermine oder individuelle Termine zur Prüfungsabnahme.

Muss ich an einem Webinar oder Live-Unterricht teilnehmen?

Nein. Der Kurs wird nicht als Webinar oder Onlinevorlesung durchgeführt. Die Lerninhalte werden über die Lernplattform bereitgestellt und selbstständig bearbeitet.

Gibt es am Ende des Onlinekurses eine Prüfung?

Ja. Jeder Onlinekurs endet mit einem schriftlichen Abschlusstest innerhalb des Online-Moduls. Der Test besteht überwiegend aus Multiple-Choice-Fragen und wird automatisiert ausgewertet. Direkt nach dem Test erhalten Sie die Information, ob Sie bestanden haben.

Muss ich zusätzlich eine mündliche Prüfung ablegen?

Bei einzelnen Onlinekursen ist zusätzlich zum schriftlichen Abschlusstest eine mündliche Abschlussprüfung erforderlich. Ob dies für Ihren Kurs gilt, ist in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben. Die mündliche Prüfung findet nach Terminvereinbarung telefonisch oder per Microsoft Teams statt. In einem etwa 15-minütigen Gespräch mit einem Fachdozenten besprechen Sie zentrale Lerninhalte und führen ein kurzes Abschlussgespräch. Dabei zeigen Sie, dass Sie die wesentlichen Kursinhalte verstanden haben und erläutern können.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

Laut den Buchungsbedingungen gilt ein Abschlusstest bzw. eine Abschlussprüfung ab einer Erfolgsquote von 70 % als bestanden. Ein nicht bestandener Test kann insgesamt bis zu zweimal wiederholt werden, sofern die Nutzungsdauer des Kurses noch nicht abgelaufen ist.

Erhalte ich nach erfolgreichem Abschluss einen Nachweis?

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat der BfbA Akademie. Voraussetzung ist die vollständige Bearbeitung der Kursinhalte sowie das Bestehen der erforderlichen Prüfungen.

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Erweitern Sie jetzt Ihr Wissen mit der Weiterbildung zum Suchtbeauftragten und übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Rolle in Ihrem Unternehmen! Vertiefen Sie Ihre Kenntnisse in der Suchtprävention und -intervention und tragen Sie aktiv dazu bei, ein gesundes und unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Sichern Sie sich Ihren Platz in unserem Onlinekurs und profitieren Sie von flexiblen Lerninhalten und praxisorientierten Schulungen. Unser erfahrenes Dozententeam steht Ihnen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

395,00 € netto · Onlinekurs

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Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Angeboten und helfen bei allen Fragen zur Ausbildung weiter. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns direkt eine E-Mail.