BfbA Arbeitshilfe
Audit inkl. Dokumentation
Dürfen wir Ihnen bei der Erstellung der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung zum Preis von 365.- € netto zur Seite stehen?
- Externes digitales Audit
- Dokumentation gebunden und digital
Wissen & Informationen
Mit dem Anstieg der Telearbeit und Homeoffice-Lösungen gewinnt der Arbeitsschutz in diesem Bereich immer mehr an Bedeutung.
Gefährdungsbeurteilung
Mit dem Anstieg der Telearbeit und Homeoffice-Lösungen gewinnt der Arbeitsschutz in diesem Bereich immer mehr an Bedeutung. Arbeitgeber sind gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, die Gefährdungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz systematisch zu prüfen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für klassische Arbeitsplätze im Büro, sondern auch für Telearbeitsplätze und Tätigkeiten im Homeoffice.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat klare Vorgaben entwickelt, die die Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung für Telearbeit unterstützen. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auch außerhalb der betrieblichen Tätigkeiten zu gewährleisten.
Orientierung
Unsere Gefährdungsbeurteilung für Telearbeitsplätze umfasst die Analyse und Bewertung möglicher Risiken, die durch die Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel oder die Arbeitsorganisation entstehen können. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt:
Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung für Telearbeit bringt sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte zahlreiche Vorteile:
Wir bieten Ihnen eine professionelle Gefährdungsbeurteilung für Telearbeitsplätze, die den Anforderungen des ArbSchG und der DGUV entspricht. Unsere Leistung umfasst:
Produkt & Bezug
BfbA Arbeitshilfe
Dürfen wir Ihnen bei der Erstellung der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung zum Preis von 365.- € netto zur Seite stehen?
Praxiswissen
Telearbeitsplätze sind feste Arbeitsplätze in der Wohnung der Beschäftigten, die gemäß § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eingerichtet werden. Eine arbeitsvertragliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten ist erforderlich, um die Rahmenbedingungen festzulegen. Diese sollten idealerweise folgende Punkte umfassen: Dauer der Telearbeit, Arbeitszeitregelungen, Ausstattung sowie Zutrittsrechte des Arbeitgebers.
Auch wenn eine schriftliche Vereinbarung gesetzlich nicht begründet ist, empfiehlt sie sich aus Gründen der Dokumentation und Klarheit.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Telearbeitsplätze so zu gestalten, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind (§ 3 ArbStättV, § 5 ArbSchG). Insbesondere gelten folgende Vorgaben:
Für Beschäftigte bringt Telearbeit häufig Vorteile wie die Einsparung von Pendelzeiten und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Arbeitgeber profitieren von produktiveren und zufriedeneren Mitarbeitenden. Eine Studie zeigt, dass flexible Arbeitszeitmodelle dazu beitragen können, die Selbstorganisation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu fördern. Führungskräfte sollten daher eine klare, aber flexible Handhabung der Arbeitszeiten ermöglichen.
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass beispielsweise das niederländische Gesetz zur Arbeitsplatzflexibilität (seit 2016 in Kraft) keine begründete Zustimmung des Arbeitgebers zu einem Antrag auf Telearbeit vorsieht. Arbeitgeber müssen den Antrag jedoch sorgfältig prüfen und mit den Beschäftigten beraten. Ähnliche Überlegungen könnten auch in Deutschland Anreize für eine flexiblere Gestaltung der Telearbeit schaffen.
Die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an Telearbeitsplätze sind klar geregelt. Arbeitgeber sollten die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung als zentrale Maßnahmen des Arbeitsschutzes nutzen, um Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Gleichzeitig ermöglichen flexible Arbeitsmodelle auf beiden Seiten – Arbeitgebern und Beschäftigten – langfristige Vorteile in Produktivität und Zufriedenheit.
BfbA Kompetenz
Für Fragen zu Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen stehen reale, bestehende BfbA-Kontakt- und Leistungswege zur Verfügung.