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Inklusionsbeauftragte/r
Inklusionsbeauftragter Ausbildung als Onlinekurs: Aufgaben des Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX, Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung und Unterstützung schwerbehinderter Beschäftigter auf Arbeitgeberseite – flexibel online lernen.
Lernen Sie, die Belange schwerbehinderter Beschäftigter auf Arbeitgeberseite kompetent zu vertreten.
- Dauer
- ca. 08 - 10 Stunden
- Kursgebühr
- 580 € netto
zzgl. gesetzlicher MwSt.
Dauer
ca. 08 - 10 Stunden
(indvi. Lerntempo)
Kursgebühr
580,- netto
zuzügl. gesetzl. MwSt.
Kursbeginn
Jederzeit möglich - flexibler Einstieg
Zugangsdauer
max. 90 Tage
ab Erstzugang
Abschluss
Teilnahmezertifikat der BfbA Akademie
Über den Kurs
Inklusionsbeauftragte/r
In Angelegenheiten schwerbehinderter Beschäftigten ist die Schwerbehindertenvertretung persönlicher und kompetenter Ansprechpartner auf der Arbeitnehmerseite. Auf der Arbeitgeberseite soll diese Rolle der sogenannte Inklusionsbeauftragte übernehmen. Unternehmer müssen diesen Beauftragten bestellen, der sie in Angelegenheiten schwerbehinderter Beschäftigten vertritt. Der Inklusionsbeauftragte soll möglichst selbst schwerbehindert sein, dies ist aber nicht zwingend erforderlich.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Ist dieser Kurs für Sie geeignet?
Besonders geeignet ist die Ausbildung für Führungskräfte, Personalverantwortliche, Betriebsräte und alle Beschäftigten, die sich mit den Themen Chancengleichheit und Inklusion auseinandersetzen und spezifisches Wissen im Umgang mit Beschäftigten mit Schwerbehinderung erwerben möchten.
Der Kurs bietet wertvolle Inhalte für alle, die eine fundierte Qualifikation anstreben, um die gesetzlichen Vorgaben des § 181 SGB IX professionell umzusetzen und als kompetente Ansprechperson für Inklusion und Barrierefreiheit im Unternehmen zu wirken. Durch praxisnahe Schulungsinhalte bereitet dieser Kurs optimal darauf vor, die Rolle des Inklusionsbeauftragten verantwortungsvoll und sicher auszufüllen.
Gut zu wissen
Warum Inklusionsbeauftragte?
Sie setzen sich gezielt für die Chancengleichheit und Teilhabe von Beschäftigten mit Behinderung ein und sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben zur Inklusion im Unternehmen verlässlich umgesetzt werden. Inklusionsbeauftragte unterstützen Beschäftigte mit Schwerbehinderung, stehen als Ansprechpartner bereit und beraten zu möglichen Anpassungen und Unterstützungsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Damit tragen sie maßgeblich zu einem Arbeitsklima bei, in dem jede Person ihr Potenzial frei entfalten kann.
Die Rolle eines Inklusionsbeauftragten ist für Unternehmen nicht nur rechtlich relevant, sondern auch ein starkes Signal für Vielfalt und soziale Verantwortung. Mit einem qualifizierten Inklusionsbeauftragten profitieren Unternehmen von einer vielfältigen Belegschaft und stärken ihr Image als fairer und inklusiver Arbeitgeber. Unsere Online-Ausbildung bereitet Sie umfassend auf diese verantwortungsvolle Position vor und vermittelt Ihnen das Wissen und die praktischen Fähigkeiten, die Sie benötigen, um ein inklusives Umfeld aktiv zu fördern.
- Anerkanntes Zertifikat
- Flexibles Lernen - Sie bestimmen Ihr Tempo
- Praxisorientiertes Wissen - direkt von Experten
Kursinhalte
Kursinhalte: Inklusion im Unternehmen nach § 181 SGB IX.
Unsere Online-Ausbildung zum/zur Inklusionsbeauftragten vermittelt Ihnen das notwendige Know-how, um die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Beauftragten für Schwerbehindertenangelegenheiten gemäß § 181 SGB IX sicher und kompetent auszuführen. In diesem Seminar lernen Sie praxisnah, wie Sie Inklusion und Chancengleichheit im Unternehmen fördern und eine inklusive Arbeitskultur aktiv unterstützen können.
Themen:
- Überblick und Grundlagen des Inklusionsbeauftragten
- Aufgaben des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-)behinderter Menschen
- Aufgaben des Inklusionsbeauftragten
- Innerbetriebliche Zusammenarbeit
- Externe Hilfestellen
Kursvorschau
Blick in den Kurs.
Einführung in des Thema
Inklusionsbeauftragte sollen bewirken, dass der Arbeitgeber seine öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen – insbesondere welche im Sozialgesetzbuch (SGB) IX verankert sind – erfüllt. Sie sind auf Arbeitgeberseite das Gegenstück zur Schwerbehindertenvertretung bzw. der Mitarbeitervertretung. So wird sichergestellt, dass die (schwer)behinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten auf Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite eine Ansprechperson haben, die sich mit den Fragestellungen rund um Behinderung und Beruf auskennt.
Pflicht zur Bestellung:
Wie wir bereits wissen, hat jeder Unternehmer mit wenigstens einem schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Mitarbeiter nach § 181 SGB IX einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, vertritt. Damit soll sichergestellt werden, dass die schwerbehinderten Beschäftigten einen Ansprechpartner auf der Arbeitgeberseite haben, der sich mit ihren Problemen auskennt und dem sie ihre Beschwerden und Anregungen vortragen können. Außerdem ist der Unternehmer nach § 182 SGB IX verpflichtet mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat sowie den beauftragten Behörden, zusammenzuarbeiten.
Die Pflicht einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet ist (§ 154 SGB IX) und unabhängig vom Bestehen einer Schwerbehindertenvertretung.
Anzahl der Beauftragten:
Im Regelfall ist die Bestellung eines Beauftragten für das gesamte Unternehmen ausreichend. Die Bestellpflicht trifft einen Arbeitgeber der Privatwirtschaft nur als Unternehmen, unabhängig davon, ob er über einen oder mehrere Betriebe verfügt. In der Praxis ist es allerdings zielführender, wenn die in den einzelnen Betrieben beschäftigten schwerbehinderten Menschen einen eigenen Ansprechpartner „vor Ort“ haben, der zusätzlich mit den lokalen oder regionalen Belangen vertraut ist. Dies gilt insbesondere bei räumlich weit voneinander entfernt liegenden Betrieben. Aus diesem Grund ist in § 181 Satz 1 in der 2. Satzhälfte aufgenommen, dass erforderlichenfalls mehrere Beauftragte zu bestellen sind.
Die Bestellung einer Stellvertretung für den Inklusionsbeauftragten ist gesetzlich nicht geregelt – also weder zwingend vorgeschrieben noch verboten.
Vorgaben für die Bestellung:
Das SGB IX enthält keine Vorgaben, wer zu Inklusionsbeauftragten bestellt werden kann.
Die Bestellung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung bzw. eines Betriebsrats-/Personalratsmitglieds scheidet aufgrund des zu erwartenden Konfliktes zwischen der Vertretung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen aus.
Des Weiteren sind Beschäftigte ungeeignet, die aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen den Arbeitgeber nicht verantwortlich vertreten können oder nicht die erforderliche Zeit zur Verfügung haben.
Dem Gesetz nach sollen Inklusionsbeauftragte selbst schwerbehindert sein. Eine Verpflichtung, ausschließlich schwerbehinderte Beschäftigte zu bestellen, besteht aber nicht. Es steht grundsätzlich die Wahrnehmung der Aufgabe im Vordergrund, sodass auch jemand ohne Behinderung bestellt werden kann. Wichtig ist, dass diese Person vor allem darauf achtet, dass die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.
Ihre Vorteile
Vorteile des Onlinekurses
So funktioniert der Onlinekurs
Flexibilität und Unterstützung - Lernen Sie, wann und wo Sie möchten.
Unser Onlinekurs bietet Ihnen die Freiheit, Ihren Lernplan individuell zu gestalten. Sie bestimmen, wann und wo Sie lernen möchten, und können jederzeit pausieren und den Kurs später fortsetzen. Unser Dozententeam steht Ihnen dabei stets unterstützend zur Seite.
Online-Kursforum
Diskutieren Sie Fragen mit anderen Teilnehmern und erhalten Sie Antworten von unseren Experten.
Chat- und Konferenzfunktion
Nutzen Sie die Möglichkeit, in Live-Chats oder Videokonferenzen direkt mit einem Fachdozenten zu sprechen.
Microsoft-Teams-Videomeetings
Etwaige mündliche Abschlussprüfungen von Angesicht zu Angesicht in lockerer und entspannter Atmosphäre.
Kursformat und Abschluss
So ist der Kurs aufgebaut.
Kursformat
Dieser Kurs ist ein zeitlich flexibler Online-Selbstlernkurs. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen persönlichen Zugang zu unserer Lernplattform. Dort bearbeiten Sie die für Sie freigeschalteten Lerninhalte selbstständig und im eigenen Tempo innerhalb des vorgesehenen Kurszeitraums.
Der Kurs findet nicht als Webinar, Live-Online-Unterricht oder Onlinevorlesung statt. Es bestehen keine regelmäßigen festen Unterrichtstermine.
Abschluss und Prüfung
Zum erfolgreichen Abschluss des Kurses ist eine schriftliche und mündliche Prüfung erforderlich. Informationen zum Prüfungsformat, zur Durchführung, zu Terminen und zu Wiederholungsmöglichkeiten finden Sie in den FAQ.
Zu den häufigen FragenIhr Fachdozent / Ihre Fachdozentin
Fachdozent/in
Sebastian Michalsky
Guten Tag,
mein Name ist Sebastian Michalsky, ich bin Ihr Fachdozent im Onlinekurs.
Ich freue mich über den Austausch mit Ihnen...
Kundenstimmen
Feedback von unseren Kursteilnehmern.
„Ein sehr ansprechendes und logisch nachvollziehbares Format. Herzlichen Dank für die gute und unkomplizierte Kommunikation und die schnelle Terminvergabe zur mündlichen Abschlussprüfung.“
Inklusionsbeauftragte/r„Hallo, ich finde den Onlinekurs super, es ist alles sehr detailliert erklärt und bei Fragen kann man immer mit seinem Dozenten in Kontakt treten. Auch die kleine Aufgabe, um zu sehen auf welchem Stand man ist finde ich Mega. Die Dozenten sind sehr Freundlich und Hilfsbereit. Ich werde den Kurs auf jeden Fall weiter empfehlen.“
Sicherheitsbeauftragte/r„Normalerweise bin ich bei Online-Seminaren ziemlich skeptisch, aber ihres zur Suchberatung war sehr überzeugend.“
Suchtbeauftragte/r„Ich hab schon einige Onlinekurse absolviert und muss sagen, dass der Kurs zum Sicherheitsbeauftragten sehr gut aufgebaut war.“
Sicherheitsbeauftragte/r„Ich fand Ihren Onlinekurs zum Sicherheitsbeauftragten sehr gut. Der Kurs war sehr gut aufgebaut.“
Sicherheitsbeauftragte/r„Super Onlinekurs, sehr strukturierter Aufbau und freundliche Dozenten. Werde ich auf jeden Fall weiterempfehlen.“
Sicherheitsbeauftragte/r„Sehr guter, inhaltsreicher Onlinekurs. Kann ich nur weiterempfehlen.“
Brandschutzhelfer Weiterbildung„Die Onlineunterweisung war für mich sehr hilfreich. Ich habe viel Neues gelernt und empfehle es jedem.“
OnlineunterweisungHäufige Fragen
Was Sie vor der Buchung wissen sollten.
Antworten auf häufige Fragen zum Kurs „Inklusionsbeauftragte/r“ – zu Ablauf, Dauer, Kosten und Abschluss.
Welche Aufgabe hat ein Inklusionsbeauftragter?
Der Inklusionsbeauftragte vertritt den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Beschäftigter (§ 181 SGB IX), steht als Ansprechperson bereit und berät zu Anpassungen und Unterstützungsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Er soll möglichst selbst schwerbehindert sein, dies ist aber nicht zwingend.
Muss ein Unternehmen einen Inklusionsbeauftragten bestellen?
Ja. Arbeitgeber müssen einen Beauftragten bestellen, der sie in Angelegenheiten schwerbehinderter Beschäftigter vertritt – das Gegenstück zur Schwerbehindertenvertretung auf Arbeitnehmerseite.
Welche Inhalte vermittelt der Onlinekurs?
Überblick und Grundlagen des Inklusionsbeauftragten, Aufgaben des Arbeitgebers bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Aufgaben des Inklusionsbeauftragten, innerbetriebliche Zusammenarbeit und externe Hilfestellen.
Für wen ist der Kurs geeignet?
Für Führungskräfte, Personalverantwortliche, Betriebsräte und alle Beschäftigten, die Chancengleichheit und Inklusion im Unternehmen fördern und die Rolle des Inklusionsbeauftragten sicher ausfüllen möchten.
Kann ich jederzeit mit dem Onlinekurs starten?
Ja. Der Kursbeginn ist jederzeit möglich – Sie steigen flexibel ein, bestimmen Ihr Lerntempo und können den Kurs pausieren und später fortsetzen.
Wie lange dauert der Onlinekurs?
Planen Sie ca. 8 - 10 Stunden ein. Die tatsächliche Bearbeitungszeit richtet sich nach Ihrem individuellen Lerntempo.
Wie lange habe ich Zugriff auf den Onlinekurs?
Der Zugang zum Onlinekurs steht Ihnen maximal 90 Tage ab Erstzugang zur Verfügung. In dieser Zeit bearbeiten Sie die Inhalte in Ihrem eigenen Tempo.
Was kostet der Onlinekurs?
Die Kursgebühr beträgt 580,00 € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kann ich bei Fragen Unterstützung erhalten?
Ja. Im Onlinekurs stehen Ihnen ein Kursforum sowie Chat- und Videokonferenzfunktionen zur Verfügung, über die Sie direkt mit Ihrem Fachdozenten Sebastian Michalsky sprechen können.
Wie findet der Kurs statt?
Der Kurs ist ein Online-Selbstlernkurs. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen persönlichen Zugang zu unserer Lernplattform. Dort bearbeiten Sie die Lerninhalte selbstständig und zeitlich flexibel. Es gibt keine festen Unterrichtstermine, keine laufenden Onlinevorlesungen und keine verpflichtende Teilnahme an Webinaren.
Gibt es feste Termine?
Nein. Die Bearbeitung der Lerninhalte erfolgt grundsätzlich flexibel innerhalb des vorgesehenen Kurszeitraums. Davon ausgenommen sind gegebenenfalls ausdrücklich angekündigte Prüfungstermine oder individuelle Termine zur Prüfungsabnahme.
Muss ich an einem Webinar oder Live-Unterricht teilnehmen?
Nein. Der Kurs wird nicht als Webinar oder Onlinevorlesung durchgeführt. Die Lerninhalte werden über die Lernplattform bereitgestellt und selbstständig bearbeitet.
Gibt es am Ende des Onlinekurses eine Prüfung?
Ja. Jeder Onlinekurs endet mit einem schriftlichen Abschlusstest innerhalb des Online-Moduls. Der Test besteht überwiegend aus Multiple-Choice-Fragen und wird automatisiert ausgewertet. Direkt nach dem Test erhalten Sie die Information, ob Sie bestanden haben.
Muss ich zusätzlich eine mündliche Prüfung ablegen?
Bei einzelnen Onlinekursen ist zusätzlich zum schriftlichen Abschlusstest eine mündliche Abschlussprüfung erforderlich. Ob dies für Ihren Kurs gilt, ist in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben. Die mündliche Prüfung findet nach Terminvereinbarung telefonisch oder per Microsoft Teams statt. In einem etwa 15-minütigen Gespräch mit einem Fachdozenten besprechen Sie zentrale Lerninhalte und führen ein kurzes Abschlussgespräch. Dabei zeigen Sie, dass Sie die wesentlichen Kursinhalte verstanden haben und erläutern können.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Laut den Buchungsbedingungen gilt ein Abschlusstest bzw. eine Abschlussprüfung ab einer Erfolgsquote von 70 % als bestanden. Ein nicht bestandener Test kann insgesamt bis zu zweimal wiederholt werden, sofern die Nutzungsdauer des Kurses noch nicht abgelaufen ist.
Erhalte ich nach erfolgreichem Abschluss einen Nachweis?
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat der BfbA Akademie. Voraussetzung ist die vollständige Bearbeitung der Kursinhalte sowie das Bestehen der erforderlichen Prüfungen.
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