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BP Anschlag- und Lastaufnahmemittel
Onlinekurs zur befähigten Person für Anschlag- und Lastaufnahmemittel: Anschlagmittel prüfen, Ablegereife erkennen und Prüfungen nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 und BetrSichV dokumentieren – Ausbildung für den sicheren Betrieb von Hebezeugen.
Vertiefen Sie Ihr Wissen zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln. Lernen Sie im eigenen Tempo.
- Dauer
- ca. 8 - 10 Stunden
- Kursgebühr
- 580 € netto
zzgl. gesetzlicher MwSt.
Dauer
ca. 8 - 10 Stunden
(indvi. Lerntempo)
Kursgebühr
580,- netto
zuzügl. gesetzl. MwSt.
Kursbeginn
Jederzeit möglich - flexibler Einstieg
Zugangsdauer
max. 90 Tage
ab Erstzugang
Abschluss
Teilnahmezertifikat der BfbA Akademie
Über den Kurs
BP Anschlag- und Lastaufnahmemittel
Werden Sie jetzt zur befähigten Person für Anschlag- und Lastaufnahmemittel und qualifizieren Sie sich für den sicheren Betrieb von Hebezeugen gemäß DGUV Regel 100-500 (ehemals BGR 500) Kapitel 2.8. Erfüllen Sie künftig die anspruchsvollen Anforderungen des Regelwerks und stellen Sie den sicheren und rechtskonformen Einsatz von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln in Ihrem Unternehmen sicher.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Ist dieser Kurs für Sie geeignet?
Die Ausbildung zur befähigten Person für Anschlag- und Lastaufnahmemittel eignet sich besonders für Fachkräfte und Verantwortliche, die in ihrem Arbeitsbereich regelmäßig mit Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lastaufnahmeeinrichtungen zu tun haben. Dazu gehören: Betriebs- und Instandhaltungsleiter, die für den sicheren Betrieb von Hebezeugen und Anschlagmitteln verantwortlich sind, technische Mitarbeiter und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die den Einsatz und die Inspektion von Lastaufnahmemitteln betreuen, Qualitätsmanager und Sicherheitsbeauftragte, die die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherstellen wollen, Beschäftigte in Logistik, Lager oder Produktion, die Lasten heben, senken und bewegen müssen.
Gut zu wissen
Wozu befähigte Person für Anschlag- und Lastaufnahmemittel?
Die Bestellung einer befähigten Person für Anschlag- und Lastaufnahmemittel ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit im Umgang mit Hebezeugen und Lasten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwendung und Prüfung dieser Arbeitsmittel sicherzustellen, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Die befähigte Person überprüft regelmäßig die Einsatzfähigkeit von Anschlagmitteln und Lastaufnahmeeinrichtungen und gewährleistet somit den sicheren Betrieb gemäß den Vorgaben der DGUV Regel 100-500. Mit einer qualifizierten befähigten Person in Ihrem Unternehmen stellen Sie sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden und mögliche Gefährdungen frühzeitig erkannt und beseitigt werden können.
So tragen Sie aktiv zu einer sicheren und rechtskonformen Arbeitsumgebung bei und fördern ein verantwortungsvolles Betriebsklima.
- Anerkanntes Zertifikat
- Flexibles Lernen - Sie bestimmen Ihr Tempo
- Praxisorientiertes Wissen - direkt von Experten
Kursinhalte
Kursinhalte: Anschlagmittel prüfen und dokumentieren.
Beim Heben und Transportieren von Lasten kann schon eine kleine Beschädigung am Anschlagmittel große Schäden verursachen und ernsthafte Folgen für die Gesundheit der Beteiligten nach sich ziehen. Häufig sind Lastabstürze und damit verbundene Arbeitsunfälle auf ungeeignete oder beschädigte Anschlagmittel zurückzuführen. Eine regelmäßige Prüfung und sachgemäße Verwendung der Anschlag- und Lastaufnahmemittel ist daher unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Themen:
- Rechtliche Hintergründe
- Befähigte Person gemäß BetrSichV
- Abgrenzung zwischen Anschlagmittel, Tragmittel und Lastaufnahmemittel
- Arten von Anschlagmitteln
- Ablegereife
- Lagerung von Anschlagmitteln
- Durchführung und Dokumentation der Prüfung
Kursvorschau
Blick in den Kurs.
Einführung in das Thema
Die Rechtsgrundlage für die Prüfung erhalten wir durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten regelt. Die Verordnung fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind.
Einleitung der Prüfung
Die Prüfung technischer Arbeitsmittel ist immer vom Betreiber zu veranlassen. Es liegt in seiner Verantwortung, wen er mit dieser Arbeit beauftragt. Hierbei hat er darauf zu achten, dass die ausgewählte Person als „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung gilt. Eine besondere Verantwortung obliegt dem Betreiber dann, wenn er im eigenen Betrieb tätige Personen mit dieser Prüfung beauftragt. Siehe auch TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit "Zur Prüfung befähigte Personen").
Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln
Wer zu einer befähigten Person bestellt werden darf, ist in der Betriebssicherheitsverordnung klar beschrieben. Nach § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung kann als „befähigte Person“ tätig werden, wer:
- durch seine Berufsausbildung,
- seine Berufserfahrung und
- seine zeitnahe berufliche Tätigkeit
über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels (hier Anschlagmittel) verfügt.
Zusätzlich sollte man über ausreichende Kenntnisse, bezüglich des betreffenden Sachgebiets, verfügen und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen) soweit vertraut sein, dass der arbeitssichere Zustand des betreffenden Arbeitsmittels beurteilt und dokumentiert werden kann.
Sie müssen in Ihrer Tätigkeit als Prüfer Ihre Beurteilung neutral und unbeeinflusst von persönlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen abgeben. Bei der Prüfung haben Sie nicht nur den augenblicklichen Zustand des Arbeitsmittels in Betracht zu ziehen, sondern vielmehr auch, wie sich das Arbeitsmittel und seine Konstruktionsteile im späteren Betrieb unter betriebsmäßigen Bedingungen verhalten und wie sich Verschleiß, Alterung und dergleichen auf die Sicherheit auswirken können.
Was ist zu prüfen?
Anschlagmittel müssen von jedem Mitarbeiter vor der Nutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Fristen der Prüfung durch Sie als befähigte Person, müssen in der Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer ermittelt werden. Hierbei ist die Benutzerhäufigkeit und die Beanspruchung in die Ermittlung mit einzubeziehen, wobei uns die DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" Abstände der Prüfung von längstens einem Jahr vorgibt.
Bei der regelmäßigen Prüfung ist insbesondere auf folgendes zu achten:
- Ermüdungserscheinungen durch Alterung,
- Längere Zeiten der Nichtbenutzung,
- Witterung (z. B. UV-Strahlung, die zur Versprödung von Kunststoffen führt),
- Verschmutzung,
- Korrosion u.a.
Näheres erfahren Sie im Laufe des Kurses.
Ihre Vorteile
Vorteile des Onlinekurses
So funktioniert der Onlinekurs
Flexibilität und Unterstützung - Lernen Sie, wann und wo Sie möchten.
Unser Onlinekurs bietet Ihnen die Freiheit, Ihren Lernplan individuell zu gestalten. Sie bestimmen, wann und wo Sie lernen möchten, und können jederzeit pausieren und den Kurs später fortsetzen. Unser Dozententeam steht Ihnen dabei stets unterstützend zur Seite.
Online-Kursforum
Diskutieren Sie Fragen mit anderen Teilnehmern und erhalten Sie Antworten von unseren Experten.
Chat- und Konferenzfunktion
Nutzen Sie die Möglichkeit, in Live-Chats oder Videokonferenzen direkt mit einem Fachdozenten zu sprechen.
Microsoft-Teams-Videomeetings
Etwaige mündliche Abschlussprüfungen von Angesicht zu Angesicht in lockerer und entspannter Atmosphäre.
Kursformat und Abschluss
So ist der Kurs aufgebaut.
Kursformat
Dieser Kurs ist ein zeitlich flexibler Online-Selbstlernkurs. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen persönlichen Zugang zu unserer Lernplattform. Dort bearbeiten Sie die für Sie freigeschalteten Lerninhalte selbstständig und im eigenen Tempo innerhalb des vorgesehenen Kurszeitraums.
Der Kurs findet nicht als Webinar, Live-Online-Unterricht oder Onlinevorlesung statt. Es bestehen keine regelmäßigen festen Unterrichtstermine.
Abschluss und Prüfung
Zum erfolgreichen Abschluss des Kurses ist nur eine schriftliche Prüfung erforderlich. Informationen zum Prüfungsformat, zur Durchführung, zu Terminen und zu Wiederholungsmöglichkeiten finden Sie in den FAQ.
Zu den häufigen FragenIhr Fachdozent / Ihre Fachdozentin
Fachdozent/in
Sebastian Michalsky
Guten Tag,
mein Name ist Sebastian Michalsky, ich bin Ihr Fachdozent im Onlinekurs.
Ich freue mich über den Austausch mit Ihnen...
Kundenstimmen
Feedback von unseren Kursteilnehmern.
„Ein sehr ansprechendes und logisch nachvollziehbares Format. Herzlichen Dank für die gute und unkomplizierte Kommunikation und die schnelle Terminvergabe zur mündlichen Abschlussprüfung.“
Inklusionsbeauftragte/r„Hallo, ich finde den Onlinekurs super, es ist alles sehr detailliert erklärt und bei Fragen kann man immer mit seinem Dozenten in Kontakt treten. Auch die kleine Aufgabe, um zu sehen auf welchem Stand man ist finde ich Mega. Die Dozenten sind sehr Freundlich und Hilfsbereit. Ich werde den Kurs auf jeden Fall weiter empfehlen.“
Sicherheitsbeauftragte/r„Normalerweise bin ich bei Online-Seminaren ziemlich skeptisch, aber ihres zur Suchberatung war sehr überzeugend.“
Suchtbeauftragte/r„Ich hab schon einige Onlinekurse absolviert und muss sagen, dass der Kurs zum Sicherheitsbeauftragten sehr gut aufgebaut war.“
Sicherheitsbeauftragte/r„Ich fand Ihren Onlinekurs zum Sicherheitsbeauftragten sehr gut. Der Kurs war sehr gut aufgebaut.“
Sicherheitsbeauftragte/r„Super Onlinekurs, sehr strukturierter Aufbau und freundliche Dozenten. Werde ich auf jeden Fall weiterempfehlen.“
Sicherheitsbeauftragte/r„Sehr guter, inhaltsreicher Onlinekurs. Kann ich nur weiterempfehlen.“
Brandschutzhelfer Weiterbildung„Die Onlineunterweisung war für mich sehr hilfreich. Ich habe viel Neues gelernt und empfehle es jedem.“
OnlineunterweisungHäufige Fragen
Was Sie vor der Buchung wissen sollten.
Antworten auf häufige Fragen zum Kurs „BP Anschlag- und Lastaufnahmemittel“ – zu Ablauf, Dauer, Kosten und Abschluss.
Werde ich mit dem Kurs automatisch zur befähigten Person bestellt?
Nein. Der Onlinekurs vermittelt die fachlichen Grundlagen für die Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln. Die Bestellung zur befähigten Person erfolgt durch den Arbeitgeber; dafür bleiben die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die betrieblichen Voraussetzungen maßgeblich.
Nach welchem Regelwerk werden Anschlagmittel geprüft?
Der Kurs orientiert sich an der DGUV Regel 100-500 (ehemals BGR 500) Kapitel 2.8 sowie an den Vorgaben der BetrSichV zur befähigten Person. Behandelt werden unter anderem die Ablegereife, die Lagerung sowie Durchführung und Dokumentation der Prüfung.
Für wen ist die Ausbildung zur befähigten Person für Anschlagmittel geeignet?
Für Betriebs- und Instandhaltungsleitungen, technische Mitarbeitende und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Qualitätsmanager und Sicherheitsbeauftragte sowie Beschäftigte in Logistik, Lager oder Produktion, die Lasten heben, senken und bewegen.
Kann ich jederzeit mit dem Onlinekurs starten?
Ja. Der Kursbeginn ist jederzeit möglich – Sie steigen flexibel ein, bestimmen Ihr Lerntempo und können den Kurs pausieren und später fortsetzen.
Wie lange dauert der Onlinekurs?
Planen Sie ca. 8 - 10 Stunden ein. Die tatsächliche Bearbeitungszeit richtet sich nach Ihrem individuellen Lerntempo.
Wie lange habe ich Zugriff auf den Onlinekurs?
Der Zugang zum Onlinekurs steht Ihnen maximal 90 Tage ab Erstzugang zur Verfügung. In dieser Zeit bearbeiten Sie die Inhalte in Ihrem eigenen Tempo.
Was kostet der Onlinekurs?
Die Kursgebühr beträgt 580,00 € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kann ich bei Fragen Unterstützung erhalten?
Ja. Im Onlinekurs stehen Ihnen ein Kursforum sowie Chat- und Videokonferenzfunktionen zur Verfügung, über die Sie direkt mit Ihrem Fachdozenten Sebastian Michalsky sprechen können.
Wie findet der Kurs statt?
Der Kurs ist ein Online-Selbstlernkurs. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen persönlichen Zugang zu unserer Lernplattform. Dort bearbeiten Sie die Lerninhalte selbstständig und zeitlich flexibel. Es gibt keine festen Unterrichtstermine, keine laufenden Onlinevorlesungen und keine verpflichtende Teilnahme an Webinaren.
Gibt es feste Termine?
Nein. Die Bearbeitung der Lerninhalte erfolgt grundsätzlich flexibel innerhalb des vorgesehenen Kurszeitraums. Davon ausgenommen sind gegebenenfalls ausdrücklich angekündigte Prüfungstermine oder individuelle Termine zur Prüfungsabnahme.
Muss ich an einem Webinar oder Live-Unterricht teilnehmen?
Nein. Der Kurs wird nicht als Webinar oder Onlinevorlesung durchgeführt. Die Lerninhalte werden über die Lernplattform bereitgestellt und selbstständig bearbeitet.
Gibt es am Ende des Onlinekurses eine Prüfung?
Ja. Jeder Onlinekurs endet mit einem schriftlichen Abschlusstest innerhalb des Online-Moduls. Der Test besteht überwiegend aus Multiple-Choice-Fragen und wird automatisiert ausgewertet. Direkt nach dem Test erhalten Sie die Information, ob Sie bestanden haben.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Laut den Buchungsbedingungen gilt ein Abschlusstest bzw. eine Abschlussprüfung ab einer Erfolgsquote von 70 % als bestanden. Ein nicht bestandener Test kann insgesamt bis zu zweimal wiederholt werden, sofern die Nutzungsdauer des Kurses noch nicht abgelaufen ist.
Erhalte ich nach erfolgreichem Abschluss einen Nachweis?
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat der BfbA Akademie. Voraussetzung ist die vollständige Bearbeitung der Kursinhalte sowie das Bestehen der erforderlichen Prüfung.
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