Die Leistung im Überblick
Ziel der Untersuchung / Beurteilung:
Berufskraftfahrer und Inhaber dieser Fahrzeugklassen sind verpflichtet, ihre gesundheitliche Eignung nachzuweisen. Dieser Eignungsnachweis muss in regelmäßigen Abständen erbracht werden. Neben der gesundheitlichen Eignung müssen Bewerber der Führerscheinklassen D und zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) zusätzlich besondere Anforderungen hinsichtlich geistiger Fähigkeit erfüllen. Der Nachweis dieser besonderen Anforderungen muss ab einem festgelegten Zeitpunkt erneut vorgelegt werden. Ziel dieser Untersuchungen ist es, mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, die die Fahreignung oder Sicherheit der Passagiere beeinträchtigen können.
Anforderung:
Der Nachweis der besonderen Leistungsanforderungen nach Anlage 5 Nummer 2 FeV ist bei der Erteilung der Klassen D, D1, DE und D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Bei Verlängerungen ist er für diese D-Klassen über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus und für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus erforderlich. Für die Klassen C, C1, CE und C1E besteht daraus keine allgemeine Pflicht zum psychologischen Leistungstest.
Ablauf der Untersuchung / Beurteilung:
Anamnese:
Abklärung gesundheitlicher Risiken wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Schlafverhalten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
Körperliche Untersuchung:
Untersuchung der gesundheitlichen Eignung mit Urinstatus, Hörtest (Audiometrie) sowie Untersuchung des Sehvermögens mit Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) entsprechend Anlagen 5.1 & 6.2 der FeV.
Digitaler psychologischer Leistungstest (Psychometrie) mit dem Wiener Testsystem:
Testung der Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Orientierungsfähigkeit endsprechend der Anlage 5.2 der FeV.