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Betriebsrat – Grundlagenseminar
Betriebsrat-Grundlagenseminar als Onlinekurs: Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats, Beteiligungsrechte und Betriebsvereinbarungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Schulung für neue Betriebsratsmitglieder, flexibel online.
Erlernen Sie die Grundlagen der Betriebsratsarbeit: Aufgaben, Rechte und Mitbestimmung im Unternehmen.
- Dauer
- ca. 10 Stunden
- Kursgebühr
- 985 € netto
zzgl. gesetzlicher MwSt.
Dauer
ca. 10 Stunden
(indvi. Lerntempo)
Kursgebühr
985,- netto
zuzügl. gesetzl. MwSt.
Kursbeginn
Jederzeit möglich - flexibler Einstieg
Zugangsdauer
max. 90 Tage
ab Erstzugang
Abschluss
Teilnahmezertifikat der BfbA Akademie
Über den Kurs
Betriebsrat – Grundlagenseminar
Ein Grundlagenseminar für Betriebsräte ist wichtig, weil es den Betriebsratsmitgliedern die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um ihre Aufgaben und Rechte effektiv wahrzunehmen. Die Rolle eines Betriebsrats ist anspruchsvoll und erfordert ein fundiertes Wissen in verschiedenen Bereichen, um die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wirksam zu vertreten.
Insgesamt ist ein Grundlagenseminar eine wesentliche Investition in die Effektivität und Professionalität des Betriebsrats, was letztlich dem gesamten Betrieb zugutekommt.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Ist dieser Kurs für Sie geeignet?
Ein geeignetes Betriebsratsmitglied ist jemand, der sich engagiert für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einsetzt und zuverlässig Verantwortung übernimmt. Das Mitglied sollte über gute Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeiten verfügen, um effektiv zwischen Belegschaft und Geschäftsführung vermitteln zu können. Ein gewisses Grundverständnis für rechtliche und betriebliche Zusammenhänge ist hilfreich, ebenso wie die Bereitschaft, sich in diesen Themen weiterzubilden. Teamfähigkeit, Neutralität und Diskretion sind entscheidend, da Betriebsratsarbeit oft komplex und vertraulich ist. Wichtig ist auch, dass das Mitglied im Kollegium anerkannt und respektiert wird, um deren Interessen authentisch und überzeugend vertreten zu können.
Gut zu wissen
Warum Betriebsräte?
Betriebsräte sind wichtig, weil sie eine zentrale Rolle im Schutz und der Förderung der Interessen der Beschäftigten spielen. Sie stellen sicher, dass arbeitsrechtliche Regelungen eingehalten werden und gestalten die Arbeitsbedingungen aktiv mit. Betriebsräte verbessern die Kommunikation zwischen Führungsebene und Belegschaft, indem sie die Interessen beider Seiten zusammenbringen und Konflikte konstruktiv lösen. Besonders bei Entscheidungen über Arbeitszeiten, Kündigungen oder Veränderungen am Arbeitsplatz sorgen sie dafür, dass die Stimme der Angestellten Gehör findet und faire, transparente Prozesse gewährleistet sind.
Durch ihre Arbeit tragen Betriebsräte somit nicht nur zu einer besseren Arbeitsumgebung bei, sondern stärken auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Angestellten, was dem gesamten Unternehmen zugutekommt.
- Anerkanntes Zertifikat
- Flexibles Lernen - Sie bestimmen Ihr Tempo
- Praxisorientiertes Wissen - direkt von Experten
Kursinhalte
Kursinhalte: Betriebsverfassungsrecht und Betriebsratsarbeit.
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Schulungen, die für ihre Arbeit „erforderlich“ oder „geeignet“ sind. Diese Begriffe beziehen sich auf die Inhalte und die Dauer der Schulungen und helfen zu bestimmen, welche Seminare für ein Betriebsratsmitglied verpflichtend oder nützlich sind.
Grundlegende Schulungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind für jedes Mitglied unerlässlich. Zusätzlich ist Spezialwissen erforderlich, etwa zu Öffentlichkeitsarbeit, Mobbing, Arbeitszeiten oder Frauenförderung. Diese Kenntnisse sind für die effektive Ausübung der Betriebsratsarbeit notwendig, jedoch nicht unbedingt für alle Mitglieder im gleichen Umfang.
Themen:
- Betriebsverfassungsrecht
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates (Basics)
- Geschäftsablauf im Betriebsrat - die Betriebsratssitzung
- Beteiligungsrechte
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Betriebsvereinbarung
- Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
- Einigungsstelle
Kursvorschau
Blick in den Kurs.
Einführung in das Thema
Die Betriebsratssitzung als wichtigstes Instrument des Betriebsrates
Die rechtzeitige Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratssitzungen finden im Allgemeinen während der Arbeitszeit statt (§ 30 Satz 1 BetrVG) und sind nicht öffentlich. Die Einladung zur Sitzung hat rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung möglichst schriftlich zu erfolgen, d. h. die Mitglieder müssen genügend Zeit haben, sich auf die Sitzung vorzubereiten (§ 29 Abs. 2 BetrVG). Die Ladung darf daher nicht zu knapp vor der Sitzung erfolgen. Eine Vorlaufzeit von 5 bis 14 Tagen hat sich oft bewährt und gilt als angemessen.
Die Ladung von Ersatzmitgliedern
Ist ein Mitglied verhindert und kann deshalb an der Sitzung nicht teilnehmen, hat es dies unter Angabe der Gründe dem Betriebsratsvorsitzenden unverzüglich mitzuteilen. Für das verhinderte Mitglied ist das Ersatzmitglied einzuladen. Es gibt zwei Arten von „Verhinderung“. Bei der tatsächlichen Verhinderung, „kann“ das Mitglied nicht zur Veranstaltung erscheinen, weil es zum Beispiel krank oder im Erholungsurlaub ist. Bei der rechtlichen Verhinderung, könnte das Mitglied theoretisch an der Sitzung teilnehmen, „darf“ es aber nicht.
„Anerkannte“ Verhinderungsgründe sind beispielsweise:
- Urlaub
- Krankheit oder auch Kuraufenthalt
- Als Zeuge vor Gericht geladen (Teilnahme an Gerichtsverhandlung)
- Von Beschlussfassung persönlich betroffen (z. B. Versetzung, Kündigung)
- Abwesenheit während der Zivildienstzeit
- Abwesenheit während des Mutterschutzes
- Abwesenheit während der Elternzeit
- Dienstreise
Hinweis: Bei Beschlüssen über organisatorische Angelegenheiten des Betriebsrates (z. B. Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden, Teilnahme an Schulungsveranstaltung) sind die „betroffenen“ Betriebsratsmitglieder nicht im Sinne von § 25 BetrVG „verhindert“, sondern können an der Beschlussfassung teilnehmen.
Teilnahmerecht anderer Personen an der Betriebsratssitzung
Der Arbeitgeber hat kein allgemeines Recht an den Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Das ist anders, wenn diese auf sein Verlangen anberaumt oder wenn er vom Betriebsrat eingeladen worden ist (§ 29 Abs. 4 BetrVG). Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter der im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen (§ 31 BetrVG). Ohne besondere Voraussetzungen können stets die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ein Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung teilnehmen (§§ 32, 67 BetrVG). Werden in der Betriebsratssitzung Angelegenheiten behandelt, die besonders jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende betreffen, so ist die gesamte Jugend- und Auszubildendenvertretung berechtigt, an diesen Sitzungen teilzunehmen.
Die Tagesordnung
Um die ordnungsgemäße Vorbereitung der Betriebsratsmitglieder auf die Sitzung sicherzustellen, ist es erforderlich, dass die Tagesordnung die zu behandelnden Themen konkret benennt. Deshalb sollten z. B. unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" nur solche Themen behandelt werden, die keine Vorbereitung von Seiten aller Mitglieder erfordern (z. B. allgemeine Informationen, Berichte aus den Ausschüssen usw.).
Beschlussfassung
Der Betriebsrat trifft seine Entscheidungen im Wege der Abstimmung ausschließlich per Beschluss. Die Willensbildung des Betriebsrates durch Beschluss ist Voraussetzung für sein Handeln und seine Erklärungen. Das Wichtigste einer Betriebsratssitzung ist somit die Beschlussfassung.
Die Beschlussfähigkeit des Betriebsratsgremiums
Damit tatsächlich ein gemeinsam gefasster Beschluss vorliegt, und nicht nur ein paar Wenige die Entscheidung an sich ziehen, verlangt das Gesetz, dass mindestens 50% der Betriebsratsmitglieder an der Abstimmung teilnehmen müssen (§ 33 Abs. 2 BetrVG). Zudem muss die Beschlussfähigkeit des Betriebsratsgremiums vor jeder Abstimmung festgestellt werden.
Die Abstimmung
Beschlüsse des Betriebsrats werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Ein Beschluss kommt nur zustande, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder mit "Ja" stimmt. Enthaltungen zählen wie Neinstimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt (§ 33 Abs. 1 BetrVG). Hier ist daher besonders auf die klare Formulierung des Antrags Wert zu legen (wird er positiv oder negativ formuliert?)
Hinweis: Beschlüsse können nur im Betriebsrat gefasst werden. Eine Beschlussfassung im Umlauf- oder Rundsprechverfahren per Telefon ist nicht zulässig.
Protokollführung in der Sitzung
Für die Protokollführung der Betriebsratssitzung ist laut § 34 Abs. 1 BetrVG zwingend vorgeschrieben:
- die Wiedergabe mindestens des Wortlauts der Beschlüsse (auch der Wortlaut abgelehnter Anträge),
- die Angabe des Stimmenverhältnisses,
- die Unterschrift des Vorsitzenden und mindestens eines weiteren Betriebsratsmitglieds (meist des Schriftführers),
- die Anwesenheitsliste (als Anlage), in die sich jeder Teilnehmer der Betriebsratssitzung eigenhändig einzutragen hat.
Die Anwesenheitsliste
Zu Beginn jeder Sitzung muss jeder Anwesende seine Anwesenheit in einer Anwesenheitsliste durch seine persönliche Unterschrift bestätigen. Die Anwesenheitsliste ist ein fester Bestandteil des Sitzungsprotokolls und ist daher zwingend erforderlich bzw. unumgänglich.
Ihre Vorteile
Vorteile des Onlinekurses
So funktioniert der Onlinekurs
Flexibilität und Unterstützung - Lernen Sie, wann und wo Sie möchten.
Unser Onlinekurs bietet Ihnen die Freiheit, Ihren Lernplan individuell zu gestalten. Sie bestimmen, wann und wo Sie lernen möchten, und können jederzeit pausieren und den Kurs später fortsetzen. Unser Dozententeam steht Ihnen dabei stets unterstützend zur Seite.
Online-Kursforum
Diskutieren Sie Fragen mit anderen Teilnehmern und erhalten Sie Antworten von unseren Experten.
Chat- und Konferenzfunktion
Nutzen Sie die Möglichkeit, in Live-Chats oder Videokonferenzen direkt mit einem Fachdozenten zu sprechen.
Microsoft-Teams-Videomeetings
Etwaige mündliche Abschlussprüfungen von Angesicht zu Angesicht in lockerer und entspannter Atmosphäre.
Kursformat und Abschluss
So ist der Kurs aufgebaut.
Kursformat
Dieser Kurs ist ein zeitlich flexibler Online-Selbstlernkurs. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen persönlichen Zugang zu unserer Lernplattform. Dort bearbeiten Sie die für Sie freigeschalteten Lerninhalte selbstständig und im eigenen Tempo innerhalb des vorgesehenen Kurszeitraums.
Der Kurs findet nicht als Webinar, Live-Online-Unterricht oder Onlinevorlesung statt. Es bestehen keine regelmäßigen festen Unterrichtstermine.
Abschluss und Prüfung
Zum erfolgreichen Abschluss des Kurses ist nur eine schriftliche Prüfung erforderlich. Informationen zum Prüfungsformat, zur Durchführung, zu Terminen und zu Wiederholungsmöglichkeiten finden Sie in den FAQ.
Zu den häufigen FragenIhr Fachdozent / Ihre Fachdozentin
Fachdozent/in
Michael Rudolph
Guten Tag,
mein Name ist Michael Rudolph, ich bin Ihr Fachdozent im Onlinekurs.
Ich freue mich über den Austausch mit Ihnen...
Kundenstimmen
Feedback von unseren Kursteilnehmern.
„Ein sehr ansprechendes und logisch nachvollziehbares Format. Herzlichen Dank für die gute und unkomplizierte Kommunikation und die schnelle Terminvergabe zur mündlichen Abschlussprüfung.“
Inklusionsbeauftragte/r„Hallo, ich finde den Onlinekurs super, es ist alles sehr detailliert erklärt und bei Fragen kann man immer mit seinem Dozenten in Kontakt treten. Auch die kleine Aufgabe, um zu sehen auf welchem Stand man ist finde ich Mega. Die Dozenten sind sehr Freundlich und Hilfsbereit. Ich werde den Kurs auf jeden Fall weiter empfehlen.“
Sicherheitsbeauftragte/r„Normalerweise bin ich bei Online-Seminaren ziemlich skeptisch, aber ihres zur Suchberatung war sehr überzeugend.“
Suchtbeauftragte/r„Ich hab schon einige Onlinekurse absolviert und muss sagen, dass der Kurs zum Sicherheitsbeauftragten sehr gut aufgebaut war.“
Sicherheitsbeauftragte/r„Ich fand Ihren Onlinekurs zum Sicherheitsbeauftragten sehr gut. Der Kurs war sehr gut aufgebaut.“
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Sicherheitsbeauftragte/r„Sehr guter, inhaltsreicher Onlinekurs. Kann ich nur weiterempfehlen.“
Brandschutzhelfer Weiterbildung„Die Onlineunterweisung war für mich sehr hilfreich. Ich habe viel Neues gelernt und empfehle es jedem.“
OnlineunterweisungHäufige Fragen
Was Sie vor der Buchung wissen sollten.
Antworten auf häufige Fragen zum Kurs „Betriebsrat – Grundlagenseminar“ – zu Ablauf, Dauer, Kosten und Abschluss.
Haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf dieses Grundlagenseminar?
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Schulungen, die für ihre Arbeit erforderlich oder geeignet sind. Grundlegende Schulungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie im Arbeits- und Gesundheitsschutz gehören dazu.
Welche Themen behandelt das Betriebsrat-Grundlagenseminar?
Betriebsverfassungsrecht, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats, den Geschäftsablauf und die Betriebsratssitzung, Beteiligungsrechte, Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsvereinbarungen, das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und die Einigungsstelle.
Für wen ist der Onlinekurs geeignet?
Für neue und angehende Betriebsratsmitglieder, die ihre Aufgaben und Rechte wirksam wahrnehmen und das Betriebsverfassungsgesetz sicher anwenden möchten. Ein Grundverständnis für rechtliche und betriebliche Zusammenhänge ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.
Kann ich jederzeit mit dem Onlinekurs starten?
Ja. Der Kursbeginn ist jederzeit möglich – Sie steigen flexibel ein, bestimmen Ihr Lerntempo und können den Kurs pausieren und später fortsetzen.
Wie lange dauert der Onlinekurs?
Planen Sie ca. 10 Stunden ein. Die tatsächliche Bearbeitungszeit richtet sich nach Ihrem individuellen Lerntempo.
Wie lange habe ich Zugriff auf den Onlinekurs?
Der Zugang zum Onlinekurs steht Ihnen maximal 90 Tage ab Erstzugang zur Verfügung. In dieser Zeit bearbeiten Sie die Inhalte in Ihrem eigenen Tempo.
Was kostet der Onlinekurs?
Die Kursgebühr beträgt 985,00 € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kann ich bei Fragen Unterstützung erhalten?
Ja. Im Onlinekurs stehen Ihnen ein Kursforum sowie Chat- und Videokonferenzfunktionen zur Verfügung, über die Sie direkt mit Ihrem Fachdozenten Michael Rudolph sprechen können.
Wie findet der Kurs statt?
Der Kurs ist ein Online-Selbstlernkurs. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen persönlichen Zugang zu unserer Lernplattform. Dort bearbeiten Sie die Lerninhalte selbstständig und zeitlich flexibel. Es gibt keine festen Unterrichtstermine, keine laufenden Onlinevorlesungen und keine verpflichtende Teilnahme an Webinaren.
Gibt es feste Termine?
Nein. Die Bearbeitung der Lerninhalte erfolgt grundsätzlich flexibel innerhalb des vorgesehenen Kurszeitraums. Davon ausgenommen sind gegebenenfalls ausdrücklich angekündigte Prüfungstermine oder individuelle Termine zur Prüfungsabnahme.
Muss ich an einem Webinar oder Live-Unterricht teilnehmen?
Nein. Der Kurs wird nicht als Webinar oder Onlinevorlesung durchgeführt. Die Lerninhalte werden über die Lernplattform bereitgestellt und selbstständig bearbeitet.
Gibt es am Ende des Onlinekurses eine Prüfung?
Ja. Jeder Onlinekurs endet mit einem schriftlichen Abschlusstest innerhalb des Online-Moduls. Der Test besteht überwiegend aus Multiple-Choice-Fragen und wird automatisiert ausgewertet. Direkt nach dem Test erhalten Sie die Information, ob Sie bestanden haben.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Laut den Buchungsbedingungen gilt ein Abschlusstest bzw. eine Abschlussprüfung ab einer Erfolgsquote von 70 % als bestanden. Ein nicht bestandener Test kann insgesamt bis zu zweimal wiederholt werden, sofern die Nutzungsdauer des Kurses noch nicht abgelaufen ist.
Erhalte ich nach erfolgreichem Abschluss einen Nachweis?
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat der BfbA Akademie. Voraussetzung ist die vollständige Bearbeitung der Kursinhalte sowie das Bestehen der erforderlichen Prüfung.
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In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse, um Ihre neue Tätigkeit als Betriebsratsmitglied erfolgreich im Unternehmen durchführen zu können. Als zukünftiges Betriebsratsmitglied können Sie dabei das "Gesetz des Betriebsrates" das Betriebsverfassungsgesetz BetrVG sicher anwenden.
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