Die Leistung im Überblick
Ziel der Untersuchung / Beurteilung:
Die Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV schreibt vor, dass Bewerber und Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 und D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) neben der körperlichen Eignung, weitere besondere Anforderungen hinsichtlich kognitiver Fähigkeiten erfüllen müssen. Im Rahmen des psychologischen Leistungstests (Psychometrie) werden diese Fähigkeiten überprüft. Ziel dieser Untersuchungen ist es, die psychologische Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
Anforderung:
Der Nachweis der besonderen Leistungsanforderungen nach Anlage 5 Nummer 2 FeV ist bei der Erteilung der Klassen D, D1, DE und D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Bei Verlängerungen ist er für diese D-Klassen über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus und für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus erforderlich. Für die Klassen C, C1, CE und C1E besteht daraus keine allgemeine Pflicht zum psychologischen Leistungstest.
Ablauf der Untersuchung / Beurteilung:
Anamnese:
Abklärung gesundheitlicher Risiken wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Schlafverhalten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
Digitaler psychologischer Leistungstest (Psychometrie) mit dem Wiener Testsystem:
Testung der Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Orientierungsfähigkeit endsprechend Anlage 5.2 der FeV.