Die Leistung im Überblick
Ziel der Untersuchung / Beurteilung:
Ein gutes Sehvermögen ist die Grundvoraussetzung für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Ziel dieser Untersuchung ist es, Sehschwächen oder Einschränkungen im Gesichtsfeld frühzeitig zu erkennen. So können bei Bedarf geeignete Maßnahmen veranlasst werden um die Fahreignung zu gewährleisten. Die Beurteilung des Sehvermögens muss regelmäßig wiederholt werden.
Anforderung:
Die Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV legt hier Mindestanforderungen an das Sehvermögen fest und bildet einen wesentlichen Bestandteil für den Erwerb oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis.
Ablauf der Untersuchung / Beurteilung:
Anamnese:
Abklärung von gesundheitlichen Risiken, insbesondere Erkrankungen des Auges und Fehlsichtigkeiten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
Körperliche Untersuchung:
Untersuchung des Sehvermögens mit Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) endsprechend Anlage 6.2 der FeV.