Die Leistung im Überblick
Ziel der Vorsorgeuntersuchung
Schichtarbeit, insbesondere Nachtarbeit, stellt eine erhebliche Belastung für den Organismus dar. Sie kann zu Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychischen Belastungen führen. Die arbeitsmedizinische Untersuchung soll gesundheitliche Risiken durch Schichtarbeit erkennen und Präventionsmaßnahmen unterstützen.
Untersuchungsanspruch bei Nachtarbeit
Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Absatz 5 ArbZG sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres besteht dieses Recht jährlich. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, sofern er die Untersuchung nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst anbietet. Der gesetzliche Anspruch knüpft an die Eigenschaft als Nachtarbeitnehmer nach § 2 Absatz 5 ArbZG an, nicht pauschal an jede Schichtarbeit.
Ihre Verantwortung als Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeitgestaltung den gesundheitlichen Belastungen durch Schichtarbeit gerecht wird. Dies beinhaltet auch die Organisation von Ruhepausen und die Anpassung der Schichtpläne, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Ablauf der Vorsorgeuntersuchung
Anamnese:
Abfrage von Beschwerden, wie Schlafstörungen, Müdigkeit oder psychischer Belastung.
Körperliche Untersuchung:
Überprüfung des Herz-Kreislauf-Systems sowie möglicher körperlicher Folgen der Nachtarbeit. Dazu zählen Blutdruck sowie gegebenenfalls Blutbild und Ruhe-EKG.
Beratung zur Schichtarbeit:
Informationen zu gesunden Lebensgewohnheiten bei Schichtarbeit, wie Schlafhygiene, Ernährung und Stressbewältigung sowie Einnahme von Medikamenten.