Die Leistung im Überblick
Ziel der Vorsorgeuntersuchung
Beschäftigte, die in Berufen mit erhöhter Infektionsgefahr tätig sind, wie im Gesundheitswesen, in der Pflege oder in Laboren, sind einem höheren Risiko ausgesetzt, sich mit übertragbaren Krankheiten zu infizieren. Die Vorsorge dient dem Schutz vor Infektionskrankheiten und der Prävention von Krankheitsausbrüchen.
Vorsorgepflicht und -angebot
Die Vorsorgeart richtet sich nach Anhang Teil 2 ArbMedVV. Maßgeblich sind insbesondere der biologische Arbeitsstoff, gezielte oder nicht gezielte Tätigkeiten sowie die dort genannten Expositionsbedingungen. Die Zugehörigkeit zu einem Beruf oder der regelmäßige Kontakt zu einem Arbeitsstoff der Risikogruppe 2 oder 3 begründet für sich allein keine allgemeine Pflichtvorsorge.
Ihre Verantwortung als Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen für geeignete Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Masken) sorgen und regelmäßig Schulungen zum Infektionsschutz anbieten. Zudem ist es wichtig, die Impfangebote für Mitarbeitende zu unterstützen.
Ablauf der Vorsorgeuntersuchung
Anamnese:
Abfrage von Vorerkrankungen und Impfstatus, insbesondere für Infektionskrankheiten wie Hepatitis, Tetanus oder Masern.
Körperliche Untersuchung:
Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustands und eventueller Krankheitssymptome und Blutentnahme.
Impfberatung:
Beratung zu Impfungen gegen bestimmte Infektionskrankheiten, die im Arbeitsumfeld relevant sein können (z. B. Hepatitis, Tetanus, Masern).