Die Leistung im Überblick
Ziel der Vorsorgeuntersuchung
Lärmbelastungen können langfristig zu Gehörschäden, Tinnitus und Schwerhörigkeit führen. Die Vorsorgeuntersuchungen können helfen bei Tätigkeiten mit Lärmexposition Hörverluste frühzeitig zu erkennen und weitere Schäden zu verhindern.
Vorsorgepflicht und -angebot
Pflichtvorsorge ist bei Tätigkeiten mit Lärmexposition zu veranlassen, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) oder der Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) erreicht oder überschritten wird. Die dämmende Wirkung persönlichen Gehörschutzes wird dabei nicht berücksichtigt. Angebotsvorsorge ist bei Tätigkeiten mit Lärmexposition anzubieten, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) oder der Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C) überschritten wird und keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist. Die dämmende Wirkung persönlichen Gehörschutzes wird dabei nicht berücksichtigt.
Ihre Verantwortung als Arbeitgeber
Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu reduzieren, beispielsweise durch Lärmschutzwände oder leisere Maschinen. Zudem ist die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen wie Gehörschutzstöpseln oder -kapseln verpflichtend.
Ablauf der Vorsorgeuntersuchung
Anamnese:
Erfassung der individuellen Lärmbelastung und möglicher Hörprobleme, wie z. B. Ohrgeräusche (Tinnitus) oder Schwerhörigkeit.
Audiometrie (Hörtest):
Messung des Hörvermögens bei unterschiedlichen Frequenzen, um frühzeitig Veränderungen im Gehörgang zu erkennen.
Beratung zur Gehörschutznutzung:
Schulung zur korrekten Nutzung von Gehörschutzmitteln und zu präventiven Maßnahmen am Arbeitsplatz.