Die Leistung im Überblick
Vorsorge bei silikogenem Staub
Staubexposition erkennen.
Gesundheit wirksam schützen.
Silikogener Staub kann beim Schleifen, Bohren oder Zerkleinern von Materialien wie Beton, Sand oder Naturstein entstehen. Die Vorsorge unterstützt dabei, gesundheitliche Risiken durch das Einatmen dieses Staubs frühzeitig zu erkennen.
Warum quarzhaltiger Staub besondere Aufmerksamkeit erfordert.
Das Einatmen silikogenen Staubs kann die Atemwege und die Lunge schädigen und zu einer Silikose (Staublunge) führen. Eine mögliche Exposition ist unter anderem im Baugewerbe, bei Steinbrucharbeiten, in der Steinverarbeitung, in Gießereien, im Bergbau und Tunnelbau sowie in der Zement- und Glasindustrie zu beachten.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge unterstützt die Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und die Beratung zu Schutzmaßnahmen. Für individuelle gesundheitliche Fragen gilt die ärztliche Schweigepflicht (§ 6 ArbMedVV).
Die Bezeichnung „G1.1“ wird hier zur Orientierung entsprechend der bisherigen BfbA-Zuordnung verwendet. Sie ersetzt nicht die Einordnung des konkreten Vorsorgeanlasses nach der ArbMedVV.
Vorsorge einordnen
Welche Vorsorge kommt in Betracht?
Maßgeblich sind die konkrete Tätigkeit, die Exposition und die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss anhand der geltenden Vorgaben prüfen, welche Vorsorge zu veranlassen, anzubieten oder zu ermöglichen ist.
01 · Pflichtvorsorge
Wiederholte Exposition berücksichtigen.
Bei Tätigkeiten mit silikogenem Staub nennt die TRGS 559 insbesondere die nicht auszuschließende wiederholte Exposition als Anlass für Pflichtvorsorge. Eine vermeintlich „geringe“ oder „kontrollierte“ Exposition ist daher nicht automatisch nur ein Anlass für Angebotsvorsorge.
TRGS 559, Abschnitt 6 (PDF)02 · Angebotsvorsorge
Die Voraussetzungen konkret prüfen.
Bei den im Anhang genannten Gefahrstoffen ist Angebotsvorsorge vorgesehen, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist. Die Einordnung darf deshalb nicht allein aus der Bezeichnung eines Arbeitsbereichs abgeleitet werden.
ArbMedVV, Anhang Teil 1 Absatz 203 · Wunschvorsorge
Gesundheitliche Fragen ansprechen.
Auf Wunsch ist über die Vorschriften des Anhangs hinaus arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen. Die gesetzliche Ausnahme gilt, wenn aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist.
§ 5a ArbMedVVDiese Übersicht ist keine Entscheidung über einen einzelnen Arbeitsplatz. Für silikogenen Staub nennt die TRGS 559 außerdem nachgehende Vorsorge nach Beendigung der Tätigkeit (Abschnitt 6, Nummer 2 d).
Vorsorge in unserer Praxis
Beratung und Untersuchung nachvollziehbar erklärt.
Die folgenden Beschreibungen stammen aus dem bestehenden BfbA-Leistungsangebot. Welche körperlichen oder klinischen Untersuchungen im Einzelfall erforderlich sind, wird ärztlich geprüft; sie dürfen nicht gegen den Willen der beschäftigten Person durchgeführt werden (§ 6 ArbMedVV).
Anamnese
Erhebung der beruflichen Exposition gegenüber silikogenem Staub sowie Abfrage von Atemwegsbeschwerden und chronischen Erkrankungen, insbesondere der Lunge.
Körperliche Untersuchung
Allgemeine Untersuchung, wobei der Fokus auf der Lungenfunktion und Atemwege liegt.
Lungenfunktionstest
Überprüfung der Lungenkapazität und -leistung, um eventuelle Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen.
Röntgenuntersuchung des Thorax (falls erforderlich)
Zur frühzeitigen Erkennung von Staublungen und anderen Erkrankungen der Atemwege, die durch den Staub verursacht werden können.
Prävention
Schutz beginnt an der Staubquelle.
Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Geeigneter Atemschutz ergänzt diese Maßnahmen, ersetzt sie jedoch nicht (TRGS 559, Abschnitt 4).
Technische Maßnahmen
Absaug- und Lüftungssysteme, Abschirmung oder Einkapselung staubintensiver Bereiche sowie staubarme Arbeitsverfahren wie Nassbearbeitung können die Exposition an der Quelle verringern.
Organisation und Unterweisung
Abgestimmte Arbeitsabläufe, geeignete Reinigungsverfahren, Unterweisungen und die Begrenzung von Expositionszeiten unterstützen den Schutz im Arbeitsalltag.
Persönliche Schutzausrüstung
Geeigneter Atemschutz und weitere persönliche Schutzmaßnahmen kommen ergänzend zum Einsatz. Auswahl und Einsatz richten sich nach der konkreten Gefährdungsbeurteilung und den geltenden Vorgaben.
Vorsorge und Beratung
Arbeitsmedizinische Vorsorge ergänzt die Prävention durch vertrauliche Beratung und die individuelle gesundheitliche Einordnung. Sie ersetzt keine Maßnahmen zur Staubreduktion am Arbeitsplatz.
Ihre Verantwortung als Arbeitgeber
Beurteilen Sie die Exposition und legen Sie geeignete Schutzmaßnahmen fest. Veranlassen oder ermöglichen Sie die nach der konkreten Gefährdungsbeurteilung und den geltenden Vorgaben erforderliche Vorsorge; die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen lässt sich nicht durch eine pauschale Empfehlung ersetzen (TRGS 559, Abschnitte 3 bis 6).