BfbA Vorsorgezentrum · Praxistermine

Tätigkeiten mit quarzhaltigem Staub.

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit silikogenem Staub: für einen verantwortungsvollen Umgang mit Belastungen der Atemwege und Lungenfunktion.

Leistungsumfang

Untersuchungsinhalt und Ablauf im Überblick.

Dauer

60 Minuten

Kosten

189,00 € (netto)

Die Leistung im Überblick

Vorsorge bei silikogenem Staub

Staubexposition erkennen.
Gesundheit wirksam schützen.

Silikogener Staub kann beim Schleifen, Bohren oder Zerkleinern von Materialien wie Beton, Sand oder Naturstein entstehen. Die Vorsorge unterstützt dabei, gesundheitliche Risiken durch das Einatmen dieses Staubs frühzeitig zu erkennen.

Warum quarzhaltiger Staub besondere Aufmerksamkeit erfordert.

Das Einatmen silikogenen Staubs kann die Atemwege und die Lunge schädigen und zu einer Silikose (Staublunge) führen. Eine mögliche Exposition ist unter anderem im Baugewerbe, bei Steinbrucharbeiten, in der Steinverarbeitung, in Gießereien, im Bergbau und Tunnelbau sowie in der Zement- und Glasindustrie zu beachten.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge unterstützt die Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und die Beratung zu Schutzmaßnahmen. Für individuelle gesundheitliche Fragen gilt die ärztliche Schweigepflicht (§ 6 ArbMedVV).

Die Bezeichnung „G1.1“ wird hier zur Orientierung entsprechend der bisherigen BfbA-Zuordnung verwendet. Sie ersetzt nicht die Einordnung des konkreten Vorsorgeanlasses nach der ArbMedVV.

Vorsorge einordnen

Welche Vorsorge kommt in Betracht?

Maßgeblich sind die konkrete Tätigkeit, die Exposition und die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss anhand der geltenden Vorgaben prüfen, welche Vorsorge zu veranlassen, anzubieten oder zu ermöglichen ist.

01 · Pflichtvorsorge

Wiederholte Exposition berücksichtigen.

Bei Tätigkeiten mit silikogenem Staub nennt die TRGS 559 insbesondere die nicht auszuschließende wiederholte Exposition als Anlass für Pflichtvorsorge. Eine vermeintlich „geringe“ oder „kontrollierte“ Exposition ist daher nicht automatisch nur ein Anlass für Angebotsvorsorge.

TRGS 559, Abschnitt 6 (PDF)

02 · Angebotsvorsorge

Die Voraussetzungen konkret prüfen.

Bei den im Anhang genannten Gefahrstoffen ist Angebotsvorsorge vorgesehen, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist. Die Einordnung darf deshalb nicht allein aus der Bezeichnung eines Arbeitsbereichs abgeleitet werden.

ArbMedVV, Anhang Teil 1 Absatz 2

03 · Wunschvorsorge

Gesundheitliche Fragen ansprechen.

Auf Wunsch ist über die Vorschriften des Anhangs hinaus arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen. Die gesetzliche Ausnahme gilt, wenn aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist.

§ 5a ArbMedVV

Diese Übersicht ist keine Entscheidung über einen einzelnen Arbeitsplatz. Für silikogenen Staub nennt die TRGS 559 außerdem nachgehende Vorsorge nach Beendigung der Tätigkeit (Abschnitt 6, Nummer 2 d).

Vorsorge in unserer Praxis

Beratung und Untersuchung nachvollziehbar erklärt.

Die folgenden Beschreibungen stammen aus dem bestehenden BfbA-Leistungsangebot. Welche körperlichen oder klinischen Untersuchungen im Einzelfall erforderlich sind, wird ärztlich geprüft; sie dürfen nicht gegen den Willen der beschäftigten Person durchgeführt werden (§ 6 ArbMedVV).

Anamnese

Erhebung der beruflichen Exposition gegenüber silikogenem Staub sowie Abfrage von Atemwegsbeschwerden und chronischen Erkrankungen, insbesondere der Lunge.

Körperliche Untersuchung

Allgemeine Untersuchung, wobei der Fokus auf der Lungenfunktion und Atemwege liegt.

Lungenfunktionstest

Überprüfung der Lungenkapazität und -leistung, um eventuelle Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen.

Röntgenuntersuchung des Thorax (falls erforderlich)

Zur frühzeitigen Erkennung von Staublungen und anderen Erkrankungen der Atemwege, die durch den Staub verursacht werden können.

Prävention

Schutz beginnt an der Staubquelle.

Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Geeigneter Atemschutz ergänzt diese Maßnahmen, ersetzt sie jedoch nicht (TRGS 559, Abschnitt 4).

Technische Maßnahmen

Absaug- und Lüftungssysteme, Abschirmung oder Einkapselung staubintensiver Bereiche sowie staubarme Arbeitsverfahren wie Nassbearbeitung können die Exposition an der Quelle verringern.

Organisation und Unterweisung

Abgestimmte Arbeitsabläufe, geeignete Reinigungsverfahren, Unterweisungen und die Begrenzung von Expositionszeiten unterstützen den Schutz im Arbeitsalltag.

Persönliche Schutzausrüstung

Geeigneter Atemschutz und weitere persönliche Schutzmaßnahmen kommen ergänzend zum Einsatz. Auswahl und Einsatz richten sich nach der konkreten Gefährdungsbeurteilung und den geltenden Vorgaben.

Vorsorge und Beratung

Arbeitsmedizinische Vorsorge ergänzt die Prävention durch vertrauliche Beratung und die individuelle gesundheitliche Einordnung. Sie ersetzt keine Maßnahmen zur Staubreduktion am Arbeitsplatz.

Ihre Verantwortung als Arbeitgeber

Beurteilen Sie die Exposition und legen Sie geeignete Schutzmaßnahmen fest. Veranlassen oder ermöglichen Sie die nach der konkreten Gefährdungsbeurteilung und den geltenden Vorgaben erforderliche Vorsorge; die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen lässt sich nicht durch eine pauschale Empfehlung ersetzen (TRGS 559, Abschnitte 3 bis 6).

Weiterführende InformationenBeschreibung im Detail

Vor der Terminbuchung

Gut vorbereitet zum Termin.

Hier finden Sie die verbindlichen Buchungsbedingungen und die Hinweise zu Zahlung und Bearbeitung.

Verbindliche Buchungsbedingungen

Es gilt die aktuell gültige Preisliste für arbeitsmedizinische Vorsorgen sowie die aktuellen AGB der BfbA GmbH.

Sollte/n der/die Proband/en nicht an der Vorsorge teilnehmen können, entstehen Ihnen bei schriftlicher Vorlage der Stornierung bis 2 Wochen vor dem gebuchten Termin keine Kosten. Bei einer Stornierung in den letzten beiden Wochen vor dem gebuchten Untersuchungstermin werden mindestens 70% der Untersuchungskosten berechnet. Nimmt der Proband den Auswertungstermin nicht wahr, werden die kompletten Untersuchungskosten fällig, ohne das seitens der BfbA GmbH ein weiterer Termin ermöglicht werden muss. Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer für die Untersuchung zu entsenden. Stornierungen können nur schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang der Stornierung bei der BfbA GmbH an. Der Tag des Untersuchungstermins wird bei der Berechnung der Rechtzeitigkeit der Stornierung nicht mitgerechnet.

Wenn die BfbA GmbH die Untersuchung/en aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Arztes) absagen muss, wird Ihnen ein Ersatztermin schnellstmöglich angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei grobem Verschulden der BfbA GmbH. Diese Bedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Bitte beachten Sie dies auch bei der Buchung von Flug- oder Bahntickets.

Die Übersendung von Vorsorgebescheinigungen, Gutachten, Arztbriefen, usw. erfolgt ausschließlich nach Zahlungseingang (Rechnungsstellung).

Am Untersuchungs- sowie am Auswertungstag ist ein pünktliches Erscheinen in der Praxis unbedingt notwendig.

Zahlung und Bearbeitung

Hinweis:
Gewerbliche Neukunden (Unternehmen die noch nicht in einem Vertragsverhältnis mit uns stehen) zahlen eine einmalige Bearbeitungspauschale von 49,90 € netto.
Privatkunden zahlen 100% der Untersuchungskosten im voraus und etwaige Zusatzkosten bargeldlos am Untersuchungstag via EC-Karte oder Kreditkarte! Wir nehmen kein Bargeld an!

Weitere Angaben zum bestehenden Praxisangebot
  • Anerkannte Gutachten
  • Erfahrene Fachärzte
  • Kurzfristige Termine
  • Schnelle Auswertungen
  • Keine Wartezeiten
  • Onlinetermine Buchung 24/7

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