Einleitung
Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 erfordern besonderen arbeitsmedizinischen Schutz, da diese Geräte erhebliche physische Anforderungen an die Träger stellen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regeln, wann und wie die Vorsorge bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 durchzuführen ist. Bei diesen Geräten handelt es sich um Geräte, die bei schweren körperlichen Belastungen und/oder unter hohen Schadstoffexpositionen verwendet werden, beispielsweise umluftunabhängige Geräte mit Pressluft.
Dieser Artikel informiert über die Bedeutung, Durchführung und gesetzlichen Anforderungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2, deren Ziel es ist, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sicherzustellen und zu fördern.
Definition und Abgrenzung der Atemschutzgeräte – Gruppe 2
Atemschutzgeräte der Gruppe 2 gehören zur Kategorie der schweren Atemschutzgeräte und kommen in Arbeitsumgebungen zum Einsatz, die hohe körperliche Anforderungen stellen und ein hohes Maß an Gesundheitsschutz verlangen. Zu diesen Geräten zählen:
- Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P3,
- Filtergeräte mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern aller Filterklassen;
- Regenerationsgeräte unter 5 kg;
- Frischluft-Saugschlauchgeräte; Strahlerschutzgeräte und Schutzanzüge in Verbindung mit Schlauch- oder Filtergeräten;
- Leichtgeräte
Der Einsatz dieser Geräte erfordert eine gründliche Eignungsuntersuchung, um sicherzustellen, dass die Träger den physischen und psychischen Belastungen gewachsen sind, die durch erhöhten Atemwiderstand, Luftzufuhrsysteme und oftmals lang andauernde Einsätze unter schwierigen Bedingungen entstehen.
Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich
Bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 erfordern, muss der Arbeitgeber Pflichtvorsorge veranlassen. Die Vorsorgearten sind für diesen Anlass nicht frei austauschbar.
- Pflichtvorsorge: Diese ist vor Aufnahme der Tätigkeit mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 zwingend erforderlich und muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
- Abgrenzung zur Angebotsvorsorge: Das erforderliche Tragen von Geräten der Gruppe 1 ist ein Angebotsvorsorgeanlass. Für Tätigkeiten, die Gruppe 2 erfordern, ersetzt ein Angebot die vorgeschriebene Pflichtvorsorge nicht.
- Wunschvorsorge: Über die Anlässe des Anhangs hinaus muss der Arbeitgeber auf Wunsch regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen, es sei denn, aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.
Gesundheitliche Belastungen und Risiken bei Atemschutzgeräten der Gruppe 2
Das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 führt zu erheblichen physischen und psychischen Belastungen, die das Herz-Kreislauf-System, die Atemwege und das Muskel-Skelett-System beanspruchen. Zu den Hauptbelastungen zählen:
- Erhöhte Atemarbeit und Atemwiderstand: Atemschutzgeräte der Gruppe 2 erhöhen den Atemwiderstand, was eine zusätzliche Atemarbeit erfordert und das Herz-Kreislauf-System belastet. Personen mit Einschränkungen der Lungen- oder Herzfunktion können durch diese zusätzliche Belastung gefährdet sein.
- Belastung des Herz-Kreislauf-Systems: Insbesondere Geräte mit eigenständiger Luftzufuhr (Pressluftatmer) erhöhen den Sauerstoffverbrauch des Körpers, da das Tragen des Geräts und die Atemanpassung an die Maske körperlich anstrengend sind.
- Erhöhte Körpertemperatur und Wärmestau: Durch die Abdichtung der Atemschutzmaske und die zusätzliche Schutzkleidung kann sich Hitze stauen, was zu Kreislaufproblemen führen kann und eine Belastung darstellt, die durch das Tragen von Schutzausrüstung in thermisch anspruchsvollen Arbeitsumgebungen verstärkt wird.
- Psychische Belastungen: Enge Masken und lange Tragedauer können zu einem Gefühl der Beklemmung führen und Stress oder sogar Panikreaktionen auslösen. Auch der eingeschränkte Sichtbereich und die Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten erhöhen den psychischen Stress.
- Ergonomische Belastungen: Atemschutzgeräte der Gruppe 2 können schwer sein, insbesondere bei Geräten mit zusätzlichem Pressluftzylinder. Das Gewicht kann bei längerer Tragedauer zur Ermüdung und zu Belastungen des Nacken- und Schulterbereichs führen.
Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 folgende Hauptziele:
- Individuelle gesundheitliche Einordnung: Die Vorsorge dient der Beurteilung der Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit sowie der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Sie umfasst keinen Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen.
- Früherkennung gesundheitlicher Beeinträchtigungen: Die Vorsorge ermöglicht es, Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
- Schutz vor Überlastung und Langzeitrisiken: Die regelmäßige Vorsorge sorgt dafür, dass mögliche gesundheitliche Risiken durch kontinuierliche Tragebelastung und Atemarbeit minimiert werden.
- Beratung und Aufklärung: Die Vorsorge umfasst eine gezielte Beratung zur optimalen Anpassung der Geräte, zur Gestaltung der Arbeitsabläufe und zur Entlastung der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems.
Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
Die Vorsorge beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese. Körperliche oder klinische Untersuchungen gehören dazu, soweit sie für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und nicht abgelehnt werden. Sie dürfen nicht gegen den Willen der beschäftigten Person durchgeführt werden. Vorsorge und Eignungsnachweis sind zu unterscheiden.
Eingangsberatung und Anamnese
Zu Beginn der Untersuchung erfolgt eine Eingangsberatung, bei der eine umfassende Anamnese zur Erfassung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Vorgeschichte erhoben wird. Hierbei werden folgende Punkte berücksichtigt:
- Allgemeiner Gesundheitszustand: Erfassung von bestehenden Vorerkrankungen, insbesondere Lungen-, Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen.
- Medikamenteneinnahme und bekannte Unverträglichkeiten: Dokumentation der Medikation, die Einfluss auf die Atem- oder Herz-Kreislauf-Funktion haben könnte.
- Arbeitsumgebung und Anforderungen: Ermittlung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen, wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz.
- Symptome bei vorherigen Einsätzen mit Atemschutzgeräten: Berücksichtigung etwaiger Beschwerden wie Atemnot, Schwindel, Engegefühl oder Hitzeunverträglichkeit.
- Lebensstil: Erhebung des Lebensstils (z. B. Rauchen, sportliche Aktivitäten), um die Leistungsfähigkeit besser beurteilen zu können.
Körperliche und klinische Untersuchung
Körperliche und klinische Untersuchungen werden nach individueller ärztlicher Prüfung ihrer Erforderlichkeit und nur durchgeführt, soweit die beschäftigte Person sie nicht ablehnt. Sie dienen der Aufklärung und Beratung, nicht dem Eignungsnachweis:
- Kardiopulmonale Untersuchung: Überprüfung der Herz- und Lungenfunktion, insbesondere durch Blutdruckmessung, Herz-Kreislauf-Belastungstest und, falls notwendig, Elektrokardiogramm (EKG).
- Lungenfunktionstest (Spirometrie): Überprüfung der Atemkapazität, um sicherzustellen, dass die Lungenfunktion für die zusätzlichen Belastungen beim Tragen des Atemschutzgeräts ausreicht.
- Stresstest oder Belastungstest: Durchführung eines Ergometrietests, um die Ausdauer und Reaktion des Herz-Kreislauf-Systems unter Belastung zu prüfen. Dies ist besonders bei Arbeiten mit hohen körperlichen Anforderungen wichtig.
- Überprüfung des Muskel-Skelett-Systems: Sicherstellung, dass die Träger den physischen Belastungen der Geräte und der damit verbundenen Arbeitspositionen gewachsen sind
Beratung und Aufklärung
Nach der Untersuchung erhalten die Beschäftigten eine individuelle Beratung zu folgenden Aspekten:
- Information über die korrekte Handhabung und Pflege der Atemschutzgeräte: Einweisung in die korrekte Nutzung, Anpassung und Reinigung der Geräte, um das Infektions- und Reizungsrisiko zu minimieren.
- Schulung zur Trageweise und Pausenstrategie: Hinweise zur optimalen Verteilung der Arbeits- und Erholungsphasen, um die Belastung zu reduzieren und Erholungspausen effektiv zu nutzen.
- Empfehlungen zur Verbesserung der körperlichen Fitness: Bei Bedarf Empfehlungen für körperliches Training zur Erhöhung der Belastbarkeit.
- Umgang mit Notfällen: Aufklärung über Notfallmaßnahmen, falls gesundheitliche Beschwerden während der Tätigkeit auftreten.
Bescheinigung und Dokumentation
Beschäftigte und Arbeitgeber erhalten eine Vorsorgebescheinigung darüber, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat. Sie enthält außerdem die Angabe, wann weitere Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Sie ist kein Eignungsnachweis. Befunde und Beratung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht; das Ergebnis wird der beschäftigten Person auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Nachuntersuchungen und Fristen
Die Nachuntersuchungen sind gemäß DGUV Regel 112-190 regelmäßig alle 24 Monate durchzuführen. Falls jedoch gesundheitliche Veränderungen auftreten oder die Arbeitsbedingungen wesentliche Änderungen erfahren, kann eine verkürzte Frist angezeigt sein.
Zusammenfassung
Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 ist unerlässlich, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken individuell einzuordnen. Die umfangreiche Vorsorge umfasst eine präzise Diagnostik und eine umfassende Beratung und Schulung der Beschäftigten. Durch die regelmäßige Überprüfung und das frühzeitige Erkennen gesundheitlicher Risiken wird das Wohl der Beschäftigten langfristig gefördert und sichergestellt, dass sie ihre Tätigkeiten sicher und ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausführen können.